REACH
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ECHA hat weitere Stoffe für Autorisierungsliste vorgeschlagen
Helsinki, 01.10.2019. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat aktuell insgesamt 18 weitere SVHCs (besonders besorgniserregende Stoffe bzw. Stoffe auf der Kandidatenliste) zur Autorisierung (Annex XIV) im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH vorgeschlagen, darunter Bisphenol A, bestimmte Bleiverbindungen und verschiedene Stabilisatoren.
Diese Stoffe dürfen nach dem noch festzulegenden s. g. “Sunset-Date”, nur noch mit Zulassung verwendet werden. Die letzte Entscheidung über diese Übergangszeiträume steht noch aus.
Flammschutzmittel und Stabilisatoren u. a. in der Diskussion
Betroffen sind u.a. das sogenannte “Dechlorane Plus“, welches laut Mitteilung der ECHA etwa als Flammschutzmittel eingesetzt wird. Auch sind verschiedene Stoffe betroffen, die als Stabilisatoren zum Einsatz kommen (etwa in Polymeren bzw. PVC), ebenso bestimmte Bleiformen.
EU-Kommission entscheidet final
Der Vorschlag der ECHA stellt jedoch noch keine finale Entscheidung über die Aufnahme der Stoffe in die Autorisierungsliste dar. Ebenso sind mögliche Zeitrahmen noch unklar. Diese trifft bzw. bestimmt nun letztlich die EU-Kommission.
Hintergrund zur Zulassung
Zulassungspflichtig sind alle Stoffe, die im Anhang XIV der REACH Verordnung aufgeführt sind und für die der dort festgelegte sogenannte „Sunset-Date“ (Ablauftermin) überschritten ist. Stoffe müssen zur Aufnahme in den Anhang zwei Hürden überwinden. Im ersten Schritt müssen sie nach Artikel 57 als besonders besorgniserregend identifiziert werden und nach dem in Artikel 59 beschriebenen Verfahren in die Kandidatenliste aufgenommen werden. In einem zweiten Schritt priorisiert die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gemeinsam mit dem Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) bestimmte Stoffe der Kandidatenliste, die dann im Rahmen des Ausschussverfahrens nach Artikel 133 Abs. 4 in den Anhang XIV aufgenommen werden.
Quelle: DIHK, BAuA, verändert