Aktuelles zur NRW-Soforthilfe aus 2020
Neues Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020 gestartet
Ab Dienstag, 29. Oktober 2024, startet das neue Rückmeldeverfahren für rund 75.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020. Es betrifft nur Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, deren Förderverfahren bisher nicht abgeschlossen ist.
Betroffene Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger werden ab dem 29. Oktober 2024 von der zuständigen Bezirksregierung per E-Mail aufgefordert, ihre Rückmeldung abzugeben. Nicht betroffen sind Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, deren Förderverfahren bereits vollständig abgeschlossen ist.
Detailinformationen finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Detailinformationen finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im neuen Rückmeldeverfahren müssen Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger erklären, dass sie die Soforthilfemittel bei pandemiebedingten Liquiditätsengpässen innerhalb des dreimonatigen Förderzeitraums im Frühjahr 2020 zweckentsprechend verwendet haben. Empfängerinnen und -Empfänger, die am neuen Rückmeldeverfahren teilnehmen müssen, können zwischen drei verschiedenen Optionen wählen. Neben der vom OVG NRW aufgezeigten Möglichkeit einer taggenauen Abrechnung wird das Land unter anderem auch die Möglichkeit einer monatlichen Saldierung in einem vereinfachten Verfahren eröffnen.
Die Rückmeldefrist endet am 26. Februar 2025. Nach der Rückmeldung werden die Schlussbescheide erstellt.
Gegebenenfalls zu viel erhaltene NRW-Soforthilfe 2020 muss innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Schlussbescheids zurückgezahlt werden.
Betroffene, die sich nicht zurückmelden, müssen die an sie ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 in voller Höhe zurückzahlen.
Gegebenenfalls zu viel erhaltene NRW-Soforthilfe 2020 muss innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Schlussbescheids zurückgezahlt werden.
Betroffene, die sich nicht zurückmelden, müssen die an sie ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 in voller Höhe zurückzahlen.
Weitere Informationen zum neuen Rückmeldeverfahren sowie Antworten auf allgemeine Fragen und Antworten (FAQ) hat das Wirtschaftsministerium veröffentlicht. Die FAQ-Seite zum neuen Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020 finden Sie hier.
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- IHK Nord Westfalen: 0251 - 707 111
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- Südwestfälische IHK zu Hagen: 02331 - 390 333
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© PantherMedia / Boris Zerwann