Förderprogramme für Innovation
Förderprogramme für Innovation
Innovationen sind für kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen unerlässlich, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Sowohl das Land Nordrhein-Westfalen, der Bund als auch die Europäische Union stellen zur Unterstützung der Innovationskraft von Unternehmen eine Vielzahl an Fördermitteln bereit.
Nehmen Sie über unsere E-Mail-Hotline Kontakt mit unserem Betriebsberater-Team auf: foerdermittel@niederrhein.ihk.de
Wir melden uns bei Ihnen!
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Einige Förderprogramme für Sie im Überblick:
- go-Inno
Mit dem Innovationsgutschein go-Inno fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) externe Beratungsleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks. Nutzen Sie die BMWi-Innovationsgutscheine für eine Innovationsberatung zur Professionalisierung Ihres Innovationsmanagements.→ Identifizierung von Innovationspotenzialen
→ Erstellung von Realisierungskonzepten
→ Unterstützung beim ProjektmanagementDie BMWi-Innovationsgutscheine decken bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWI autorisierte Beratungsunternehmen. Ihr Unternehmen trägt nur den Eigenanteil.
Weitere Informationen erhalten Sie hier. - KMU-innovativ
In vielen Bereichen der Spitzenforschung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit KMU-innovativ will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU vereinfachen. Während das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ein technologie- und branchenoffenes Förderprogramm ist, werden über KMU-innovativ Hightech-Projekte gefördert, die in eines der folgenden Technologiefelder passen:
- Biotechnologie
- Elektronik; Autonomes elektrisches Fahren
- Forschung für die zivile Sicherheit
- Medizintechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Materialforschung
- Mensch-Technik-Interaktion
- Photonik
- Produktionstechnologie
- Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Ein zentraler Lotsendienst hilft in allen Fragen weiter, verbindliche Bearbeitungsfristen geben Planungssicherheit. Über ein Einstiegsmodul werden KMU unterstützt, die bisher noch keine oder wenig Erfahrung mit dem Aufsetzen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen der BMBF-Förderung haben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Konkrete Projekte aus dem Förderfeld Produktionsforschung können Sie sich hier anschauen. - Forschungszulagengesetz
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Am 1. Januar 2020 trat das vom Bundesfinanzministerium auf den Weg gebrachte Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft.Warum eine steuerliche Forschungsförderung?
Für Unternehmen stehen zahlreiche Förderprogramme zur Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation zur Verfügung. Diese sind jedoch teilweise themenbezogen, wettbewerbsorientiert bzw. können nur von bestimmten Gruppen von Unternehmen (z.B. KMUs) in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund kann steuerliche Forschungsförderung weitere Unternehmen erreichen.Wer profitiert von der Forschungsförderung?
Alle forschenden und in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen können von der steuerlichen Forschungsförderung profitieren. Dies umfasst sowohl Kleinstunternehmen, als auch KMU oder Großunternehmen. Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage ist eine Bescheinigung, die die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens feststellt.- Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind grundsätzlich förderfähig.
- Anspruchsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen profitieren allerdings besonders.
- Auch Unternehmen in Verlustphase werden gefördert.
Was genau wird gefördert?
Ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus all diesen Kategorien sind grundsätzlich förderfähig. Die Regelung sieht dabei keine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten vor.Die Forschungszulage kann nur für FuE-Vorhaben beansprucht werden, mit deren Arbeiten nach dem Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes begonnen oder für die der Auftrag nach dem Inkrafttreten erteilt worden ist.Fünf wesentliche Kriterien sind für eine FuE-Tätigkeit definiert:- Neuartigkeit
- Schöpferische Tätigkeit (nicht auf offensichtlichen Konzepten beruhend)
- Ungewissheit (könnte auch scheitern) – diese Anforderung stellt auch bei anderen FuE-Förderprogrammen ein hilfreiches Kriterium für die individuelle Bewertung dar, inwieweit es sich bei einem Vorhaben eher um eine Anpassung oder um eine Innovation handelt.
- Systematik (geplant und budgetiert)
- Reproduzierbarkeit
Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können durchgeführt werden als:- Von einem einzelnen Unternehmen durchgeführte Projekte
- Kooperationsprojekte mit mindestens einem nicht verbundenen Unternehmen
- Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
- Auftragsforschung im Auftrag eines Dritten (im Fall von Auftragsforschung erhält der Auftraggeber eine Förderung)
Wie ermittelt sich die Förderung?
Bei der eigenbetrieblichen Forschung beträgt die Zulage 25 % der förderfähigen Aufwendungen. Dies sind dem Lohnsteuerabzug unterliegende Löhne und Gehälter der Mitarbeiter, die in begünstigten FuE-Vorhaben mitwirken, sowie die entsprechenden Ausgaben des Unternehmens für die Zukunftssicherung dieser Mitarbeiter (§ 3 Nr. 62 EStG). Da gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen die Mitarbeiter oft nicht nur in FuE-Vorhaben tätig sind, sondern Mischfunktionen innehaben, kann sich die notwendige Lohn- bzw. Gehaltsabgrenzung für diese Mitarbeiter aufwendig gestalten.Bei der Auftragsforschung werden pauschal 60% des an den Auftragnehmer geleisteten Entgeltes als förderfähiger Aufwand behandelt. Die Zulage besteht hier aus einem Zuschuss in Höhe von 25% der entstanden förderbaren Kosten.Für Einzelunternehmen und Gesellschafter von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) gelten besondere Regelungen. Hiernach sind Eigenleistungen in pauschaler Höhe von 40 Euro je Arbeitsstunde bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche förderfähig. Damit soll auch Personenunternehmen die Möglichkeit der Forschungszulage eröffnet werden.Der förderfähige Gesamtbetrag pro Geschäftsjahr und Unternehmen ist auf 2 Millionen Euro begrenzt. Für Aufwendungen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2026 entstanden sind, wurde der Betrag im Rahmen des CoronaKonjunkturpaketes auf jährlich 4 Millionen Euro erhöht.Somit beträgt die maximale Höhe der Fördermittel daher 1 Million Euro pro Geschäftsjahr (nach dem 30.06.2026 0,5 Millionen Euro pro Geschäftsjahr).Wie sieht das Antragsverfahren aus?
Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Es unterteilt sich in die Beantragung der FuEBescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen FinanzamtUnternehmen können ihre Anträge digital bei der BSFZ stellen. Der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung kann sowohl für geplante als auch für laufende und abgeschlossene FuEVorhaben gestellt werden. Einzige Bedingung ist, dass die Arbeiten nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben oder der Auftrag nach dem 1. Januar 2020 erteilt wurde. Die Beantragung und Ausstellung der Bescheinigung sind kostenfrei.Die Antragstellung, weitere Informationen und ein Erklärvideo finden Sie unter www.bescheinigungforschungszulage.deWeitere Informationen finden Sie in dem beigefügten Infoflyer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 997 KB) oder auf den FAQ Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage geht in regelmäßigen Abständen auf virtuelle Tour. Die BSFZ informiert in mehreren Online-Seminaren gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen über alles Wichtige rund um die Steuerliche Forschungsförderung. - Industrie 4.0-Testumgebungen
Ziel der Förderung ist , dass ein KMU und eine Industrie 4.0-Testumgebung gemeinsam in kurzfristigen und zielgerichteten Forschungsprojekten an der Entwicklung und der Erprobung von Industrie 4.0-Produkten, -Prozessen und -Dienstleistungen arbeiten.
Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 12 Monate bei einer maximalen Fördersumme von 100.000 €. Der nächste Stichtag für die Skizzeneinreichung ist der 15. November 2018. Weitere Stichtage sind der 15. März 2019, der 15. Juli 2019 sowie der 15. November 2019.
Mögliche Projektideen:- Bereitstellung von Maschinendaten in der Cloud: Eine Testumgebung hilft Ihnen bei Auswahl, Implementierung und Tests eines Kommunikationsprotokolls.
- Entwicklung datenbasierter Dienstleistungen: Eine Testumgebung bringt umfassendes Know-how bei der Digitalisierungvon Kundenschnittstellen und Prozessen ein.
- ...
Als BMBF-geförderte Begleitforschung unterstützt das Team von I4KMU Unternehmen kostenfrei während des gesamten Antrags- und Durchführungsprozess. Zu diesem Zweck wurde eine Hotline unter Tel. +49 711 685-61866 sowie die E-Mail-Adresse: info@i4kmu.de eingerichtet.Weitere Details zur Fördermaßnahme finden Sie rechts unter "Weitere Informationen" oder auf der Homepage www.i4kmu.de. - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei ihren FuE-Aktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Es werden Einzelprojekte, FuE-Kooperationen und innovative Netzwerke gefördert. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden.Bitte beachten Sie
In den letzten Monaten ist die Nachfrage nach Förderung aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erheblich gestiegen.
Vor dem Hintergrund der begrenzten verfügbaren Mittel und der bereits sehr deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten können nach dem 07. Oktober 2021, 20:00 Uhr, vorübergehend keine Anträge mehr für Zuschüsse im ZIM angenommen werden (befristeter Antragsstopp); dies gilt auch für Projektskizzen.
Anträge, die nach dem 07. Oktober 2021, 20:00 Uhr, eingehen, werden nicht angenommen und bewertet. Die betroffenen Antragsteller werden entsprechend informiert.
Über die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln für 2022 und Folgejahre, die im Bundeshaushalt 2022 festgelegt werden, zu entscheiden sein.
Weitere Informationen erhalten Sie hier. - KfW Digitalisierungs- und Innovationskredit
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW ermöglicht innovativen, etablierten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland eine zinsgünstige Finanzierung ihrer Vorhaben. Gefördert wird sowohl der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem konkreten Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben als auch der gesamte Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen.
Weitere Informationen zum ERP-Kredit erhalten Sie hier. - Horizont 2020
Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Als Förderprogramm zielt es darauf ab, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Um gezielt in die Gesellschaft wirken zu können, setzt das Programm Schwerpunkte und enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog.