Arbeitsrecht

Begründung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Suche nach Arbeitnehmern müssen Unternehmen vielfältige rechtliche Vorgaben beachten. Wie soll ein Arbeitsvertrag ausgestaltet sein? Wirkt es sich aus, dass es sich um eine Vollzeitstelle, Teilzeitstelle, einen Minijob oder eine befristete Stelle handelt? Entsprechende Informationen finden Sie in den Merkblättern zum Download.

Welche Vergütung ist angemessen - welche gesetzlich zwingend geboten?

Einen ersten Überblick über die Angemessenheit der Vergütung von Arbeitnehmern geben die Daten des Statistischen Bundesamtes. Diese bieten allerdings nur eine grobe Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen unter volkswirtschaftlichen Aspekten. Einen weiteren Anhaltspunkt können Tarifgehälter bieten.
Beachten Sie aber, dass Tarifverträge nicht für alle Unternehmen und Arbeitnehmer gelten.
Das Tarifverzeichnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthält alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge. Welche Leistungen im Einzelnen in den Tarifverträgen vorgesehen sind, kann über die Homepage des nordrhein-westfälischen Tarifregisters nachgeschlagen werden. Auch wenn hiervon nicht alle Berufe erfasst werden, können die tariflich geregelten Gehälter und Löhne manchmal zumindest ein Anhaltspunkt sein. Daneben müssen in jedem Fall die gesetzlichen Mindestlohnregelungen beachtet werden.

Beachten Sie bitte Folgendes: Die Niederrheinische IHK kann keine Auskünfte über die Höhe von Löhnen und Gehältern sowie über die gesetzlichen Mindestlohnregelungen geben. Neben dem Tarifregister sind ausschließlich die Verbände der Arbeitgeber hierfür Ansprechpartner.
Für Fragen zu Tarifverträgen sind die Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften die richtigen Ansprechpartner. Tarifverträge werden von Verbänden der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgeschlossen und gelten zwingend für ihre Mitglieder. Das Verfügungsrecht für die Tarifverträge liegt bei ihnen, weshalb auch nur diese die Tarifverträge in Volltextversion weitergeben können. Bei Einzelfragen zu Inhalten der Tarifverträge, ihren Laufzeiten oder zum Bestehen einer Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen steht Ihnen das ServiceCenter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen direkt gerne unter der Rufnummer 0211/ 837 1918 zur Verfügung. Es ist erreichbar: Mo-Fr von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.