Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme treten am 1. März in Kraft
Ab dem 1. März werden die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme ausgezahlt und zwar rückwirkend auch für Januar und Februar. Die Bremsen sind maximal bis Ende April 2024 vorgesehen. Auf unserer Webseite haben wir alles, was Sie dazu wissen müssen, übersichtlich zusammengefasst. Dort finden Sie auch weiterführende Links. Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.