Das Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis weist den Ursprung von Waren nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich für:
  • die Kontrolle der Warenströme
  • die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
  • den Abschluss von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
  • die Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten
In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, können Sie uns gern einen Entwurf Ihres Ursprungszeugnisses an uz-dokumente@detmold.ihk.de  zur Vorabprüfung senden.