Erlaubnis nach § 34c GewO: Gewerberechtliche Berufszugangs- und -ausübungsregelungen
Selbständige Immobilienmakler, Darlehensvermittler, WEG-Verwalter sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Makler- und Bauträgererlaubnis gem. § 34 c GewO.