Recht und Steuern
Impressumspflicht für Erlaubnisträger nach § 34c GewO
Da am 1. März 2019 in Baden-Württemberg die Erlaubniszuständigkeit für die Tätigkeiten nach § 34 c GewO von den unteren Verwaltungsbehörden auf die Industrie- und Handelskammern übertragen wurde, müssen die Erlaubnisinhaber nun auch ihr Impressum ändern.
Das neue Impressum sollte so aussehen:
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO wurde erteilt.
Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
Abteilung Recht | Steuern
Reichenaustr. 21
78467 Konstanz
Abteilung Recht | Steuern
Reichenaustr. 21
78467 Konstanz
Stand: März 2019