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Das Urheberrecht bietet Schutz für Werke der Literatur, der Musik, der darstellenden Kunst und für (natur)wissenschaftliche Werke.
Möchte ein Urheber die ihm eingeräumten Rechte nicht selbst geltend machen, kann er diese an eine Verwertungsgesellschaft abtreten.
Die Verwendung von Stadtplänen und Landkarten im Internet ist nach wie vor nicht immer unproblematisch.
Es gibt einen Webservice zur Recherche beim DPMA
Am 14. Januar 2019 trat das Markenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Hier finden Sie die wesentlichen Änderungen.
Ist es zulässig ein Produkt mit der Farbkombination schwarz-rot-gold auf den Markt zu bringen oder gar die deutsche Flagge auf einem Produkt anzubringen? Darf neben der Werbung für deutschen Wein die deutsche Flagge zur Illustration der Herkunft abgebildet werden? Antworten finden Sie hier
Angesichts des stetig stärker werdenden Markenbewusstseins der Verbraucher gewinnt die Marke immer mehr an Bedeutung.
Gebrauchsmuster - eine Alternative zum Patent?
Geschmacksmuster (Designs) können beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) elektronisch angemeldet werden.
Möchten Sie die Farb- und Formgestaltung eines neuen Produkts schützen lassen? Hier finden Sie Näheres zum Geschmacksmusterschutz.
Unternehmen können mit einer einzigen Anmeldung bei der WIPO ihr Geschmacksmuster nicht nur in der EU, sondern in zahlreichen weiteren Ländern anmelden. Nationale Einzelverfahren sind dann nicht mehr nötig.
Design-Schutz kann auch EU-weit erfolgen: Das Gemeinschaftsgeschmackmuster gewährt einen einheitlichen Schutz der äußeren Erscheinungsform eines Erzeugnisses im gesamten Gebiet der Europäischen Union.