Recht und Steuern
Achtung bei der Erstellung von Anfahrtsskizzen
Die Verwendung von Stadtplänen und Landkarten im Internet ist nach wie vor nicht immer unproblematisch. Viele scheinbar öffentlich verwendbare Karten dienen nur der Orientierung in der realen Welt. Eine weitere Verwendung darüber hinaus, wie z. B. zur Erstellung von eigenen Anfahrtsskizzen, ist häufig nicht ohne kostenpflichtige Lizenz zulässig.
Bei unerlaubter Verwendung lizenzpflichtiger Karten, kann der Inhaber der Kartenrechte Sie abmahnen. Eine solche Abmahnung beinhaltet üblicherweise den Hinweis auf das unerlaubte Verwenden in Verbindung mit der Aufforderung zur Unterlassung. Zudem wird in der Regel gleichzeitig mit der Abmahnung eine Schadenersatzforderung zuzüglich Anwaltsgebühren wegen Verletzung des Urheber- bzw. Nutzungsrechts geltend gemacht.
Sollten Sie Kartenmaterial wie Stadtpläne, Anfahrts- oder Umgebungsskizzen auf Ihrer Internetseite verwenden, können Sie eine kostenpflichtige Abmahnung verhindern, wenn Sie folgendes berücksichtigen:
Tipp:
Wenn Sie bereits vorgefertigtes Kartenmaterial beispielsweise aus dem Internet oder Buchhandel verwenden, sollten Sie unbedingt prüfen, ob die von Ihnen verwendeten Karten zur allgemeinen kostenlosen Nutzung in Form von Kopieren, Einscannen oder sonstigen Vervielfältigungen und Veränderungen urheberrechtlich freigegeben sind. Findet sich kein Freigabehinweis bei der jeweiligen Karte, sollten Sie sich wegen des Erwerbs von Lizenzrechten mit dem entsprechenden Verlag oder Website-Inhaber in Verbindung setzen. Gerichte haben bereits entschieden, dass selbst die bloße Speicherung eines eingescannten Kartenausschnitts auf dem Server, auf dem auch die Homepage liegt, einen Urheberrechtsverstoß darstellt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn dieser Kartenausschnitt nirgends verlinkt ist, da er trotzdem über Suchmaschinen auffindbar ist.
Wenn Sie bereits vorgefertigtes Kartenmaterial beispielsweise aus dem Internet oder Buchhandel verwenden, sollten Sie unbedingt prüfen, ob die von Ihnen verwendeten Karten zur allgemeinen kostenlosen Nutzung in Form von Kopieren, Einscannen oder sonstigen Vervielfältigungen und Veränderungen urheberrechtlich freigegeben sind. Findet sich kein Freigabehinweis bei der jeweiligen Karte, sollten Sie sich wegen des Erwerbs von Lizenzrechten mit dem entsprechenden Verlag oder Website-Inhaber in Verbindung setzen. Gerichte haben bereits entschieden, dass selbst die bloße Speicherung eines eingescannten Kartenausschnitts auf dem Server, auf dem auch die Homepage liegt, einen Urheberrechtsverstoß darstellt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn dieser Kartenausschnitt nirgends verlinkt ist, da er trotzdem über Suchmaschinen auffindbar ist.
Die örtlich zuständigen Katasterämter stellen teilweise Stadtpläne zur Verwendung zur Verfügung. Einige halten Stadtpläne und entsprechende Ausschnitte sogar in digitaler Form kostenlos zur Erstellung von Anfahrtsskizzen in Internetauftritten bereit. Es empfiehlt sich daher, beim örtlich zuständigen Katasteramt nähere Informationen zu erfragen.
Link zur Homepage des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Stand: Januar 2022
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