Aus- und Weiterbildung
Geprüfte Poliere
Sie nehmen Aufgaben als Führungskraft bei Baustellenplanung und Bauausführung im Hochbau, Ausbau oder Tiefbau wahr.
Zulassungsvoraussetzungen
Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
(1) 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Bauwirtschaft zugeordnet werden kann, und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt oder
3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt oder
3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Poliers oder einer Geprüften Polierin im Sinne des §1 Absatz 2 und 3 haben und die Qualifikationen eines Werkpoliers oder einer Werkpolierin nach Anlage 1 oder eine andere fachlich und nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch die Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch die Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweise zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Baubetrieb
- Bautechnik
- Mitarbeiterführung und Personalmanagement.
Hinweise zum Ablauf der Prüfung:
-
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Baubetrieb
- Bautechnik
- Mitarbeiterführung und Personalmanagement. -
Der Prüfungsteil „Bautechnik“ umfasst die Bereiche „Hochbau“ und „Tiefbau“. Die Prüfungsteilnehmer bestimmen ob sie im Bereich „Hochbau“ oder im Bereich „Tiefbau“ geprüft werden sollen.
-
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
- Bitte beachten Sie die Hinweise zur Projektarbeit.
- Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
- Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).
Prüfungstermine
Prüfung
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schriftlich
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Fachgespräch
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Anmeldeschluss
|
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Frühjahr 2025
|
24./25.03.2025
|
Ende Mai/Anfang
Juni 2025 |
30.11.2024
|
Frühjahr 2026
|
23./24.03.2026
|
Ende Mai/Anfang
Juni 2026 |
30.11.2025
|
Frühjahr 2027
|
30./31.03.2027
|
Ende Mai/Anfang
Juni 2027 |
30.11.2026
|
Gliederung der schriftlichen Prüfung:
Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- Prüfungsteil Bautechnik
1. Situationsaufgabe und 2. Situationsaufgabe
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement
1. Situationsaufgabe und 2. Situationsaufgabe
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, 894,00 Euro und für Teilwiederholer 447,00 Euro. Es fällt für die Projektarbeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 250,00 Euro an. Das gilt sowohl für Erst- als auch Wiederholungprüfung für Teil 3.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfung
- Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
- Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
- Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
- Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
- Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
Deutscher Qualifikationsrahmen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Polier/-in und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger
Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de
FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung
Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.