Aus- und Weiterbildung
FAQ – Informationen zu unseren Fortbildungsprüfungen
Sie suchen Antworten rund um das Thema Fortbildungsprüfungen? Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen, doch es gibt noch weitere Fragen: Auf dieser FAQ-Seite finden Sie Antworten.
- Lohnt sich eine Fortbildung überhaupt?
- Welche IHK ist für mich zuständig?
- Welche Fortbildungsprüfung ist für mich die Richtige?
- Wo finde ich Informationen und Beratungsangebote, um mich auf die Prüfung vorzubereiten?
- Ich habe mich für eine Fortbildung entschieden – wie ist der Ablauf?
- Was bedeutet „Zulassung zur Prüfung“?
- Wie kann ich Unterlagen zur Zulassung einreichen?
- Was ist das „Onlineportal Fortbildung” der IHK Köln?
- Was ist mit „einschlägige Berufspraxis“ gemeint und wie weise ich die nach?
- Muss ich mich nach der Zulassung zum nächsten Prüfungstermin anmelden?
- Wo finde ich Lehrgangsträger zur Prüfungsvorbereitung?
- Kann man alte Prüfungsaufgaben bekommen?
- Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?
- Gibt es Fristen zu beachten?
- Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung zugelassen?
- Was muss ich bei der schriftlichen Prüfung beachten?
- Wann und wie erhalte ich meine Prüfungsergebnisse?
- Wann finden die mündlichen/praktischen Prüfungen statt und wie ist das mit der Präsentation?
- Kann ich von der Prüfung zurücktreten?
- Was mache ich, wenn ich am Prüfungstag krank bin?
- Wie ist das mit der Wiederholungsprüfung?
- Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
- Wie ist das mit der Rechnung?
- Ein Zeugnis mit der Bezeichnung „Bachelor Professional” oder „Master Professional”?
- Kann ich eine Übersetzung vom Zeugnis bekommen?
- Sie haben Ihr Zeugnis verloren?
- Was ist der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)?
- Wie gliedert sich der Bewertungsschlüssel?
- Darf man in die Prüfungsunterlagen Einsicht nehmen?
- Soll ich nach bestandener Prüfung meinen Arbeitgeber informieren?
- Wie ist das mit der Begabtenförderung, dem Meister-BAföG oder Bildungsurlaub?
- Was ist eine Sachkundeprüfung?
- Was ist eine Fachkundeprüfung?
- Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es in der Medien- und Digitalbranche?
- Was ist der Bildungsnewsletter der IHK Köln?
Lohnt sich eine Fortbildung überhaupt?
Ja, denn die Investition in Fachwissen und berufliche Fortbildung zahlt sich aus und ist oftmals ein Karrieresprungbrett. Firmen suchen vermehrt nach fähigen und gebildeten Fach- und Führungskräften. Mitarbeiter, die gut ausgebildet sind, erhalten bessere und erhöhte Karrieremöglichkeiten und Beschäftigungen.
Die verschiedenen beruflichen Fortbildungsabschlüsse der IHK bieten beste Chancen für Unternehmen und Mitarbeiter, sich weiterzuentwickeln.
Mit einem IHK-Fortbildungszeugnis belegen Sie Ihr Fachwissen, Ihre Erfahrungen und Ihren Erfolg. Sie erhalten Anerkennung im Betrieb, denn mit einer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zeigen Sie, dass Sie mehr geleistet haben und mehr können als andere.
Auf dem Webportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt es für Sie weitere Hinweise, warum eine Fortbildung sich lohnt.
Werden auch Sie zu einem Profi!
Welche IHK ist für mich zuständig?
Ihre zuständige IHK ist die, wo Sie wohnen, arbeiten oder einen Vorbereitungslehrgang im IHK-Bezirk besucht haben. Hier gelangen Sie zum IHK-Finder.
Welche Fortbildungsprüfung ist für mich die Richtige?
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln bietet als Partner der Wirtschaft seit vielen Jahrzehnten anerkannte, öffentlich-rechtliche Abschlüsse für derzeit rund 70 Fortbildungsprüfungen an. Hier gelangen Sie zur Übersicht.
Wo finde ich Informationen und Beratungsangebote, um mich auf die Prüfung vorzubereiten?
- Um sich zu orientieren und bei der Unterstützung um eine fachlich und individuell geeignete Weiterbildungsmaßnahme zu finden, hat das Bundesinstitut für Bildung eine Checkliste zusammengestellt.
- Die IHK Köln bietet außerdem eine individuelle Bildungsberatung an.
- Sie können sich selbst auf die Prüfung vorbereiten (zum Beispiel an Hand von Fachliteratur und alten Prüfungsaufgaben) oder Sie suchen sich einen Vorbereitungslehrgang bei einem privaten Bildungsanbieter oder einer anderen Institution.
- Zur Recherche können Sie Weiterbildungsdatenbanken und Suchmaschinen nutzen. Diese nutzt unsere Bildungsberatung im Rahmen ihrer Tätigkeit ebenfalls.
- Das Bildungszentrum der IHK Köln bietet keine Prüfungsvorbereitungskurse für Aufstiegsfortbildungsprüfungen an (Weiterbildungsprogramm).
- Die IHKs haben keinen staatlichen Auftrag die Qualität von Bildungsanbietern zu prüfen, aus diesem Grund dürfen wir keine Empfehlung für einen speziellen Lehrgangsanbieter aussprechen.
- Es gibt keine staatliche Stelle, die die Qualität von Bildungsträgern und deren Angebote in Präsenz überprüft. Deshalb setzen manche Bildungsanbieter ein Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen ein und verweisen in Sachen Qualität darauf oder weisen auf Mitgliedschaften in Interessensvertretungen, zum Beispiel Verbänden, wie die Qualitätsgemeinschaft Berufliche Bildung Region Köln e. V., hin.
- Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) entscheidet bundesweit über die Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge (FernUSG/Fernunterrichtsschutzgesetz) und informiert darüber in ihrer Publikation „Ratgeber für Fernunterricht“.
Ich habe mich für eine Fortbildung entschieden – wie ist der Ablauf?
- Sie registrieren sich in unserem Onlineportal Fortbildung
- Sie beantragen die Zulassung zur Prüfung in unserem Onlineportal Fortbildung (gilt nicht für alle Prüfungen) - Wir bearbeiten Ihre Zulassung und Sie erhalten einen Zulassungsbescheid anschließend erfolgt die
- Anmeldung zur Prüfung über unser Onlineportal Fortbildung
- Sie erhalten nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung (per E-Mail und im Onlineportal Fortbildung)
- Die Einladung zur schriftlichen Prüfung (nebst Ablaufplan der Prüfung) wird circa zwei Wochen vor dem Termin an Sie versendet
- Nach der schriftlichen Prüfung werden Ihre Prüfungsarbeiten bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse
- Der Gebührenbescheid wird per E-Mail versendet
- Die Einladung zur mündlichen Prüfung (Ergänzungsprüfung/Fachgespräch/Präsentation/praktische Prüfung je nach Beruf) wird versendet
- Nach Ihrem letzten Prüfungsteil erhalten Sie einen abschließenden Bescheid der IHK. Bei bestandener Prüfung das Prüfungszeugnis, bei nicht bestandener Prüfung einen sogenannten Nichtbestandenen-Bescheid
- In der Regel können nicht bestandene Prüfungen zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Detaillierte Informationen über die Struktur der Prüfung (Prüfungsteile und -fächer) gibt die jeweilige Verordnung oder Rechtsvorschrift.
Durch verschiedene Prüfungsteile bzw. -strukturen ergibt sich ein individueller Prüfungsablauf. Die oben aufgeführten Schritte beschreiben den häufigsten Prüfungsablauf.
Was bedeutet „Zulassung zur Prüfung“?
Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese nennt man Zulassungsvoraussetzungen und werden durch die jeweilige Rechtsverordnung festgelegt. So kann zum Beispiel der Nachweis einer Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf und Berufserfahrung gefordert werden. Die Zulassungsvoraussetzungen haben wir für Sie bei den einzelnen Fortbildungsprüfungen hinterlegt.
Bei der Ausbildereignungsprüfung sowie bei Sachkundeprüfungen gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.
Wie kann ich Unterlagen zur Zulassung einreichen?
Entscheidend für die Zulassung zu den Fortbildungsprüfungen ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Damit Sie sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen die geforderten Unterlagen über unser Onlineportal Fortbildung ein. Die Überprüfung Ihrer Zulassung ist kostenlos.
Was ist das „Onlineportal Fortbildung” der IHK Köln?
Wenn Sie eine Fortbildungsprüfung bei der IHK Köln ablegen möchten, so finden Sie hier den Einstieg in unser Onlineportal Fortbildung, um Ihren Zulassungsantrag zu stellen und um sich zu einer Prüfung anzumelden. Gibt es zu der von Ihnen gewünschten Prüfung keine Zulassungsvoraussetzungen, so können Sie sich hier direkt zu einem Prüfungstermin anmelden.
Über unserem Onlineportal Fortbildung wird alles abgebildet: Die Zulassung zur Prüfung inklusive hochladen Ihrer Dokumente, die Anmeldung zur Prüfung und auch der gesamte Schriftverkehr kann hier nachgelesen werden.
Der Schriftwechsel erfolgt per E-Mail. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass die von Ihnen angegebene E-Mailadresse aktuell und verfügbar ist und sorgen Sie bitte dafür, dass diese Nachrichten nicht durch SPAM-Filter blockiert werden.
Sollte dennoch einmal eine E-Mail fehlen, so schauen Sie bitte zuerst in unserem Onlineportal Fortbildung nach. Loggen Sie sich dazu ein und wählen den Reiter "Profil" und den Menüpunkt "E-Mails" aus. Zur Visualisierung haben wir Ihnen hier einen Screenshot (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 18 KB) hinterlegt.
Hier haben wir eine Anleitung zur Registrierung, Informationen zur Zulassung und zur Anmeldung zur Prüfung hinterlegt.
Hier haben wir eine Anleitung zur Anmeldung zur AEVO-Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 476 KB) hinterlegt.
Hier haben wir eine Anleitung zur Sachkundeprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 654 KB) gemäß §34a GwO hinterlegt.
Was ist mit „einschlägige Berufspraxis“ gemeint und wie weise ich die nach?
Mit dem Begriff „einschlägige Berufspraxis" sind die Kenntnisse und Erfahrungen gemeint, die Sie auf dem jeweiligen Gebiet in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit und Arbeit erworben haben. Die Berufspraxis (Art und Dauer) muss mit dem angestrebten Fortbildungsabschluss übereinstimmen. Diese können Sie mit einem ausführlichen Tätigkeitsnachweis oder mit einem Arbeitszeugnis Ihrer/s Arbeitgeber/s belegen. Dieser Nachweis enthält die exakten Datumsangaben über den Zeitraum der Tätigkeit (Beschäftigungsdauer) sowie eine genaue Beschreibung der von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten. Diese müssen einen deutlichen Bezug zur angestrebten Fortbildungsprüfung aufweisen.
Einfache Beschäftigungsnachweise, nur mit Datumsangaben (beschäftigt von...bis...als...) genügen in den meisten Fällen nicht. Auch nur ein Arbeitsvertrag ist nicht ausreichend.
In der Regel muss der Nachweis bis zum ersten Prüfungstermin erbracht sein. Sollte dies bei Ihnen zutreffen, dann vergessen Sie bitte nicht, dass Sie diesen noch unaufgefordert in unserem Onlineportal Fortbildung hochladen. Der Nachweis der einschlägigen Berufspraxis muss bei der AEVO-Prüfung nicht nachgewiesen werden.
Beruflich Selbstständige erbringen den Nachweis mit einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden Erklärung über Art, Inhalt und Dauer ihrer beruflichen Tätigkeit.
Muss ich mich nach der Zulassung zum nächsten Prüfungstermin anmelden?
JA, denn der Antrag auf Zulassung ist keine Anmeldung zur Prüfung. Begründung: Damit haben Sie die Möglichkeit, den Zeitpunkt Ihrer Prüfung nach Ihren Wünschen festzulegen, zu verschieben oder ganz abzusagen, ohne dass dafür eine Prüfungsgebühr anfällt. Ihre Anmeldung ist verbindlich und damit fallen dann auch die Prüfungsgebühren an.
Wo finde ich Lehrgangsträger zur Prüfungsvorbereitung?
Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über folgende Internetadresse recherchieren: www.wis.de oder über unsere Bildungsberatung. Empfehlungen können wir nicht aussprechen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
In der Regel sind Prüfungsvorbereitungskurse nicht nötig, um eine Zulassung zur IHK-Prüfung zu erhalten. Es sei denn, der Kurs ist Pflicht wie zum Beispiel bei einigen Fremdsprachenprüfungen (Zusatzqualifikation Fremdsprache für Auszubildende) oder bei den Geprüften Pharmareferenten. Sie sollten sich aber ausreichend auf die Prüfung vorbereiten.
Wenn Sie eine Prüfung bei uns ablegen möchten, dann sollten Sie vor Lehrgangsbeginn mit uns klären, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der jeweiligen Fortbildungsverordnung erfüllen.
Kann man alte Prüfungsaufgaben bekommen?
Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH kostenpflichtig bestellt werden. Diese werden etwa sechs Monate nach Ablauf einer bundeseinheitlichen Prüfung veröffentlicht. Diese Prüfungsaufgaben enthalten Musterlösungen für die Aufgaben. Sie zeigen mögliche Lösungswege auf.
Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?
Die Anmeldung erfolgt über unser Onlineportal Fortbildung. Vor der Anmeldung muss die Prüfungszulassung vorliegen und beachten Sie bitte den jeweiligen Anmeldeschluss. Die Anmeldung ist verbindlich und gebührenpflichtig.
Gibt es Fristen zu beachten?
JA, wenn Sie sich zu einer Fortbildungsprüfung anmelden, müssen Sie die Anmeldefrist beachten. Die Anmeldefristen sind je Fortbildungsprüfung individuell, wir haben diese bei den einzelnen Fortbildungsprüfungen hinterlegt.
Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung zugelassen?
Für die bundeseinheitlichen Prüfungen gelten die zugelassenen Hilfsmittel, diese können Sie auf der Webseite der DIHK-Bildungs-gGmbH einsehen. Zudem erhalten Sie, mit Ihrer Einladung zur Prüfung, eine Aufstellung mit Materialien, die genutzt werden können. In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Markierungen, Klebezettel und Anmerkungen, soweit es sich um Querverweise auf andere Paragrafen handelt, erlaubt. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden, sonstige handschriftliche Ergänzungen sind nicht zulässig.
Ist eine Formelsammlung zugelassen, so wird diese bei der Prüfung durch die IHK ausgeteilt. Eigene Formelsammlungen dürfen Sie nicht verwenden. Zur Vorbereitung kann die Formelsammlung bei der DIHK-Bildungs-gGmbH bestellt werden.
Was muss ich bei der schriftlichen Prüfung beachten?
Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind Ziel und Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
- Sie erhalten den genauen Prüfungsort mit Ihrer Einladung zur Prüfung. Zudem können Sie dies in unserem Onlineportal Fortbildung nachlesen.
- In jedem Prüfungsfach können Sie höchstens 100 Punkte erreichen.
- Die Aufgabenbeantwortung ist in der Regel in ganzen Sätzen oder mit mehreren Stichworten zu beantworten, je nach Aufgabenstellung.
- Ist in der Lösung eine Aufzählung von n-Fakten gefordert, werden nur die ersten n-Fakten gewertet.
- Sie erhalten von uns einen Aufgabensatz, einen Lösungsteil und Konzeptpapier (Schmierpapier). Ihre Ergebnisse, sowie die Beantwortung der Fragen und die Rechenwege werden von Ihnen in den Lösungsteil eingetragen. Nach der Prüfung geben Sie den Aufgabensatz, den Lösungsteil und das Konzeptpapier ab. Berechnungen oder Ähnliches auf dem Konzeptpapier werden nicht gewertet.
- Sie benutzen bei der Prüfung ein dokumentenechtes Schreibgerät (zum Beispiel einen Kugelschreiber) Ausnahme: Zeichnungen oder wenn in der Aufgabenstellung etwas Anderes erwähnt wird.
- Mit der Einladung zur Prüfung erhalten Sie eine genaue Aufstellung der Hilfsmittel.
- Elektronische Kommunikationsmittel (zum Beispiel Mobilfunkgeräte oder Tablets) sind kein Hilfsmittel.
- Bringen Sie zu jedem Prüfungsteil Ihren Ausweis und die Einladung zur Prüfung mit.
Wann und wie erhalte ich meine Prüfungsergebnisse?
Ihre Prüfungsaufgaben werden vom Prüfungsausschuss bewertet – bei einigen Prüfungen werden die Klausuren auch elektronisch ausgewertet –, anschließend findet eine Notenkonferenz statt, in der dann die Beschlussfassung der Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss erfolgt. Die Notenfindung kann circa acht Wochen in Anspruch nehmen.
Die vorläufigen Ergebnisse können Sie dann in unserem Onlineportal Fortbildung einsehen. Zusätzlich verschicken wir die Ergebnisse per E-Mail. (Gilt nicht für die AEVO und bei einigen Sachkundeprüfungen, hier werden die Ergebnisse der schriftlichen Klausuren erst am Tag der mündlichen Prüfung mitgeteilt.)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine vorherigen Auskünfte über die Ergebnisse geben dürfen (Datenschutz).
Wann finden die mündlichen/praktischen Prüfungen statt und wie ist das mit der Präsentation?
Immer nach den schriftlichen Prüfungsterminen. Die Termine werden von dem Prüfungsausschuss festgelegt und Ihnen dann anschließend mitgeteilt (Onlineportal Fortbildung und per E-Mail).
Bei einigen Fortbildungsprüfungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen nicht bestandenen schriftlichen Prüfungsteil (weniger als 50 Punkte) durch eine mündliche Ergänzungsprüfung aufzubessern, um damit die Punktzahl aufzuwerten. In dieser Prüfung werden gezielt Fragen rund um das schriftlich nicht bestandene Prüfungsfach gestellt. Ob in Ihrer Prüfung eine solche mündliche Ergänzungsprüfung vorgesehen ist, ersehen Sie aus der jeweiligen Prüfungsverordnung.
Einige Fortbildungsprüfungen verlangen eine Präsentation. Einzelheiten entnehmen Sie Ihrer Einladung zur Prüfung. Für die Präsentation stehen am Prüfungsort
- ein Beamer (Anschlüsse: HDMI und VGA) sowie
- eine Meta-Plan-Wand
zur Verfügung. Zum Auf- und Abbau eines Notebooks stehen maximal fünf Minuten zur Verfügung. Für die technische Funktion sind die Prüfungsteilnehmer selbst verantwortlich und müssen gegebenenfalls für alternative Präsentationsmöglichkeiten sorgen (zum Beispiel mit einem Handout der Präsentation).
Kann ich von der Prüfung zurücktreten?
Ja – im Onlineportal Fortbildung. Bis zu einem Tag vor dem Termin müssen Sie sich dort abmelden. Abmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt richtet Sie bitte per E-Mail an Ihren IHK-Ansprechpartner.
Die Stornogebühren entnehmen Sie dem Menüpunkt „Prüfungsgebühren".
Was mache ich, wenn ich am Prüfungstag krank bin?
Unsere Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen besagt in § 20, dass wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht an der Prüfung teilnehmen, dies unverzüglich mitzuteilen ist. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Den Nachweis reichen Sie bitte per E-Mail oder per Post bei Ihrem IHK-Ansprechpartner für die Prüfung ein. In dem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Bei unentschuldigter Abwesenheit wird die Prüfung/der Prüfungsteil mit 0 Punkten = ungenügend bewertet.
Auch bei Krankheit fallen Stornogebühren an.
Wie ist das mit der Wiederholungsprüfung?
Hier unterscheidet man in Teilwiederholung (nur einzelne Fächer müssen wiederholt werden) und Vollwiederholung (die komplette Prüfung muss wegen nicht ausreichender Leistungen wiederholt werden). In beiden Fällen gilt, dass eine Prüfung, die nicht bestanden ist, zweimal wiederholt werden kann. Fach- und Sachkundeprüfungen können beliebig oft wiederholt werden.
Prüfungsleistungen, die mindestens ausreichend sind, können in der Wiederholungsprüfung angerechnet werden, wenn Sie sich innerhalb von zwei Jahren (ab dem Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung), erneut über das Onlineportal Fortbildung anmelden.
Auch eine bestandene Prüfungsleistung können Sie auf Antrag wiederholen. Es gilt dann das Ergebnis der letzten Prüfung (gilt nicht bei allen Prüfungen).
Möchten Sie eine Prüfung wiederholen, dann müssen Sie sich dazu erneut im Onlineportal Fortbildung anmelden.
Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der IHK Köln. Der Gebührenbescheid (Rechnung) über die Prüfungsgebühren geht Ihnen separat per E-Mail zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Wie ist das mit der Rechnung?
Die Rechnung (Gebührenbescheid) wird in der Regel kurz nach der schriftlichen Prüfung per E-Mail an die Prüfungsteilnehmer versendet. Sofern die Zahlung von Ihrem Arbeitgeber/Bildungsanbieter oder jemand anderem übernommen wird, leiten Sie diese E-Mail bitte an die Zuständigen weiter.
Ein Zeugnis mit der Bezeichnung „Bachelor Professional” oder „Master Professional”?
Zum 1. Januar 2020 gab es eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Mit dieser Änderung wird in der Fortbildung die Bezeichnung „Berufsspezialist”, „Bachelor Professional” und „Master Professional” eingeführt. Wir begrüßen diese neue Bezeichnung und fördern die schnellstmögliche Umsetzung. Damit wir diese Bezeichnung auch in Ihren Prüfungszeugnissen aufführen können, muss allerdings jeder Fortbildungsabschluss und die Rechtsverordnung geändert werden. Für diese Umsetzung sind die Wirtschafts- und Sozialpartner (zum Beispiel Verbände und Gewerkschaften) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zuständig. Erst danach dürfen wir die Zeugnisse dementsprechend ausstellen.
Eine rückwirkende Neuausstellung alter Zeugnisse sieht das BBiG nicht vor, dies bedeutet, dass bereits erhaltende, die vor Inkrafttreten des neuen BBiG ausgestellt wurden, unverändert bleiben.
Die Begriffe sollen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck bringen, zugleich die Praxisnähe der Berufe unterstreichen und die Mobilität von Fachkräften aus Deutschland unterstützen.
Für die betroffenen IHK-Abschlüsse gibt es jeweils zwei Abschlussbezeichnungen. Die Absolventen erwerben beide und können selbst entscheiden, welche sie führen wollen.
Lernumfänge und Umstiegsmöglichkeiten
Wer sich für eine Master-Prüfung anmeldet, hat einen Lernumfang von rund 1.600 Stunden hinter sich, für den Bachelor sind es 1.200 Stunden, die mit Vor- und Nachbereitung, dem Lehrgang selbst und der einschlägigen Berufspraxis verbracht worden sind.
Die neuen Prüfungsordnungen ermöglichen den Erwerb der neuen Abschlussbezeichnungen auch den Teilnehmern, die sich bereits in der Prüfung befinden. Der Wechsel ist allerdings an Vorgaben gebunden, die sich insbesondere nach dem Datum der Anmeldung zur Gesamtprüfung richten.
Kann ich eine Übersetzung vom Zeugnis bekommen?
Nach § 24 der Prüfungsordnung der IHK Köln ein eindeutiges ja. Eine Zeugnisübersetzung erleichtert die Vergleichbarkeit im Ausland. Wenn Sie eine Übersetzung benötigen, dann beantragen Sie diese mit dem hinterlegten Formular. Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung einer Übersetzung eine Gebühr in Höhe von 60,00 Euro berechnet wird.
Achtung: Die Übersetzungen der IHK-Organisation sind keine offiziellen Zeugnisse und werden auch nicht auf Zeugnispapier ausgestellt! Daher verleiht Ihnen die Übersetzung auch keinen neuen Titel. Es verbinden sich hiermit keinerlei Anrechnungs- oder Anerkennungszwänge in den Zielländern. Die Übersetzungen geben Ihnen daher keinen Rechtsanspruch.
Die Übersetzungen sollen bei einer Bewerbung ins Ausland das deutsche Zeugnis erläutern bzw. einer ausländischen prüfenden Stelle das Niveau und die Inhalte des deutschen Abschlusses nachweisen, um die Zulassung zu einem weiterführenden Studium bzw. einer Weiterbildungsprüfung zu erlangen. Sie sind nur zur Nutzung in Verbindung mit dem deutschen Zeugnis vorgesehen.
Die englischsprachigen Übersetzungen für IHK-Weiterbildungsabsolventen lauten Bachelor Professional (CCI) und Master (CCI). Damit wird dem hohen Niveau der IHK-Abschlüsse, gerade im Vergleich mit Universitätsabgängern im angelsächsischen und französischen Sprachraum, Rechnung getragen.
Der Zusatz (CCI) bedeutet „Chamber of Commerce and Industry“ bzw. „Chambre de Commerce et d’Industrie“ und ist ein Bestandteil der Abschlussbezeichnung. (CCI) muss der Übersetzung BA oder MA folgen, um die IHK-Abschlüsse von den Universitätsabschlüssen klar zu trennen.
Die Übersetzung als Bachelor Professional (CCI) und Master (CCI) gibt lediglich eine Einordnung der IHK-Weiterbildungsabschlüsse auf einem gewissen Kompetenzniveau wieder, das nach Einschätzung der IHKs dem der Hochschulebene vergleichbar ist.
Sie haben Ihr Zeugnis verloren?
Ihr Prüfungszeugnis ist abhandengekommen und Sie benötigen jetzt eine Zweitschrift. Diese können Sie mit unserem Formular Zweitschrift kostenpflichtig beantragen. Sie erhalten dann ein neues Original-Zeugnis mit dem Vermerk 'Zweitschrift'.
Was ist der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)?
Der Deutsche Qualifikationsrahmen steht für lebenslanges Lernen (DQR). Er ordnet Berufs-, Fortbildungs- und Hochschulabschlüsse einem übersichtlichen, europaweit gültigen Stufenmodell (EQR) zu. Die EU-Staaten haben unterschiedliche Bildungssysteme mit einer Fülle verschiedener Abschlüsse.
Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) soll Transparenz über Landesgrenzen hinweg schaffen und damit die europaweite Mobilität von Arbeitnehmern fördern. Zur Umsetzung des EQR haben mittlerweile 38 europäische Staaten die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen beschlossen.
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist am 1. Mai 2013 in Kraft getreten und überträgt das deutsche Bildungssystem auf das achtstufige EQR-Modell. Die DQR-Stufe der deutschen Qualifikation entspricht also der gleichen EQR-Stufe.
Welche Fortbildungsprüfungen wie eingeordnet sind, finden Sie in der Datenbank auf der offiziellen DQR-Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort erhalten Sie weitere Hinweise zum Nutzen, zur Anwendung und zur Beschreibung auf den IHK-Zeugnissen.
Weitere Informationen und die Einstufung erhalten Sie auf unserer Webseite.
Wie gliedert sich der Bewertungsschlüssel?
§ 21 der Prüfungsordnung der IHK Köln legt fest, wie die Prüfungsleistungen zu bewerten sind:
- Note 1, sehr gut: Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung = 100 - 92 Punkte
- Note 2, gut: Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung = unter 92 - 81 Punkte
- Note 3, befriedigend: Eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung = unter 81 - 67 Punkte
- Note 4, ausreichend: Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht = unter 67 - 50 Punkte
- Note 5, mangelhaft: Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind = unter 50 - 30 Punkte
- Note 6, ungenügend: Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen = unter 30 - 0 Punkte.
Der 100-Punkte-Schlüssel ist der Bewertung aller Prüfungsleistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen zugrunde zu legen.
Darf man in die Prüfungsunterlagen Einsicht nehmen?
Ja, Sie dürfen. Aber erst nach Abschluss der gesamten Prüfung (Endgültige Ergebnismitteilung). Nach § 28 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) können Sie auf Antrag in der gesetzlich vorgegebenen Frist Ihre Prüfungsunterlagen einsehen. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides.
Wenn Sie Einsicht nehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Prüfungssachbearbeiter per E-Mail in Verbindung. Datum, Zeit und Ort der Einsicht werden Ihnen dann mitgeteilt. Der Termin findet in den Räumen unserer IHK zu unseren Geschäftszeiten statt. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass zu diesem Termin mit.
Soll ich nach bestandener Prüfung meinen Arbeitgeber informieren?
Auf jeden Fall! Sie haben etwas Großartiges geleistet!
Nicht nur, dass Sie sich Ihr Wissen über Wochen und Monate in berufsbegleitenden oder Vollzeitlehrgängen beziehungsweise durch einen Fern- oder ein Selbststudium angeeignet haben, sondern auch, dass Sie sich den Prüfungsanforderungen gestellt haben und dieses Wissen durch unabhängige Prüfungsausschüsse (mit Experten und Führungskräften) haben bewerten lassen.
Ihr Arbeitgeber sollte das natürlich wissen, schließlich haben Sie Willensstärke, Fleiß, Doppelbelastung von Beruf und Lehrgang und Ihre fachliche Kompetenz unter Beweis gestellt und erfolgreich gemeistert.
Wie ist das mit der Begabtenförderung, dem Meister-BAföG oder Bildungsurlaub?
Begabtenförderung:
Es gibt die Möglichkeit, dass Sie ein Weiterbildungsstipendium erhalten. Einzelheiten zu dem Weiterbildungsstipendium finden Sie auf unserer Webseite.
Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG):
Erste Informationen haben wir für Sie hinterlegt. Auf der Webseite des Ministeriums für Bildung und Forschung finden Sie ausführliche Informationen.
Meister-BAföG:
Sie lassen Ihre Fortbildung und Prüfung über das Aufstiegs-BAföG fördern, dann laden Sie in unserem Onlineportal Fortbildung bitte das Formblatt Z (Bestätigung der IHK über die Zulassung) hoch. Die Zeilen 1 bis 7 sind von Ihnen auszufüllen. Nach der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das Formblatt Z ausgefüllt per Post zurück. Das „Formblatt B“ (Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte) wird auf Antrag von Ihrem Lehrgangsanbieter ausgefüllt.
Den Antrag richten Sie an die Bezirksregierung Köln. Die Unterlagen können Sie wie folgt übermitteln:
per Post: Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, 50606 Köln
per E-Mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de
per Fax: 0221-147-4951
persönlich: Bezirksregierung Köln, Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen
per Post: Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, 50606 Köln
per E-Mail: afbg@bezreg-koeln.nrw.de
per Fax: 0221-147-4951
persönlich: Bezirksregierung Köln, Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen
Tipp: Bei Ihrer Steuererklärung können Sie die Kosten für eine berufliche Weiterbildung geltend machen. Als Weiterbildungskosten gelten zum Beispiel Kursgebühren, Honorare für Tagungen und Prüfungen, Fahrtkosten zum Bildungsort oder zu Lerngruppen, Kosten für Arbeitsmittel, Kopier- und Portokosten und einiges mehr. Welche Kosten abgesetzt werden können, hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub erhalten Sie, wenn eine Wissensvermittlung erfolgt. Da Ihre Fortbildungsprüfung eindeutig der Wissensabfrage dient, kann dafür kein Bildungsurlaub gewährt werden. Dies regelt das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politisch Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).
Was ist eine Sachkundeprüfung?
Mit gewissen Einschränkungen gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit (jeder kann sich gewerblich betätigen). Allerdings benötigt man für einige gewerbliche Tätigkeiten eine Erlaubnis. Diese personenbezogene Bescheinigung erhält man durch eine Sachkundeprüfung (zum Beispiel Geprüfte Fachkaufleute für Immobiliardarlehensvermittlung IHK) oder durch eine Unterrichtung (zum Beispiel Bewachungsgewerbe).
Die Sachkunde muss jeder nachweisen - Unternehmer wie Angestellter -, der zum Beispiel in bestimmten Bereichen des Bewachungsgewerbes, der Versicherungsvermittlung oder der Finanzanlagenvermittlung tätig werden möchte. Bevor die Tätigkeit in den genannten Bereichen zum ersten Mal ausgeübt werden kann, muss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Durch die Sachkundeprüfung wird nachgewiesen, dass die fachlichen und rechtlichen Grundlagen in den genannten Bereichen erworben wurden.
Was ist eine Fachkundeprüfung?
Die Gründung eines Unternehmens im Güterkraft- oder Straßenpersonenverkehr ist genehmigungspflichtig. Damit die Genehmigung von den zuständigen Verkehrsbehörden erteilt wird, müssen die zukünftigen Unternehmer unter anderem nachweisen, dass sie fachlich geeignet sind, ein Unternehmen des Kraftverkehrs ordnungsgemäß zu führen.
Der Fachkundenachweis zählt unter anderem zu den Berufszugangsvoraussetzungen in den einzelnen Bereichen und kann durch eine erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung vor der zuständigen IHK erbracht werden.
Der Fachkundenachweis zählt unter anderem zu den Berufszugangsvoraussetzungen in den einzelnen Bereichen und kann durch eine erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung vor der zuständigen IHK erbracht werden.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?
Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind Ziel und Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt. Für die jeweilige Prüfung gibt es eine Rechtsverordnung des Bundes oder eine Rechtsvorschrift der IHK. Diese sind bei den einzelnen Fortbildungsprüfungen hinterlegt.
Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es in der Medien- und Digitalbranche?
In unserer IHK-Broschüre „Irgendwas mit Medien…“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1936 KB) erhalten Sie einen Überblick über Ausbildungsberufe und Fortbildungen für eine Medienkarriere in Köln.
Was ist der Bildungsnewsletter der IHK Köln?
Wichtige Mitteilungen rund um das Bildungsgeschehen im IHK-Bezirk Köln, Veranstaltungshinweise und viele weitere Serviceinformationen - dies bietet der Bildungs-Newsletter der IHK Köln. Über unseren Newsletter erhalten Sie alle wesentlichen Informationen über Prüfungs- und Ausbildungsaktivitäten.
Lassen Sie sich über die vielfältigen Aktivitäten der IHK Köln im Bildungswesen informieren, lernen Sie unsere Projekte kennen und freuen Sie sich über die positive Entwicklung auf dem Bildungsmarkt.