Aus- und Weiterbildung

Hinweise zur Projektarbeit - Geprüfte Poliere

Bereich Hochbau und Tiefbau

Laut der Prüfungsverordnung zum „Geprüften Polier und Geprüfte Polierin“ muss mit dem Prüfungsteil „Baubetrieb“ die Befähigung nachgewiesen werden, Prozesse bei der Vorbereitung und Einrichtung einer Baustelle sowie während der Bauausführung zu steuern.

Zum Nachweis der Qualifikationen ist eine Projektarbeit über eine Baumaßnahme oder einen Teil einer Baumaßnahme einschließlich Dokumentation anzufertigen. Mit der Projektarbeit sollen die Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie eine komplexe Problemstellung der Arbeit eines Poliers erfassen, darstellen, beurteilen und lösen können. Bei der Projektarbeit handelt es sich nicht um eine Diplomarbeit, an die wissenschaftliche Ansprüche gestellt werden. Trotzdem muss sie bestimmten formalen Kriterien entsprechen.

Ein Themenvorschlag soll in wenigen Sätzen mit dem Vordruck „Themenvorschlag zur Projektarbeit“ beschrieben werden.

Die Prüfungsteilnehmer reichen einen Vorschlag aus der Berufspraxis ein. Der Prüfungsausschuss führt darüber ein Beratungsgespräch und trifft eine Zielvereinbarung über Inhalte, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie den Abgabetermin. Zwischen dem Tag des Beratungsgesprächs und dem Abgabetermin der Dokumentation darf längstens ein Zeitraum von 30 Kalendertagen liegen.
Die schriftliche Projektarbeit kann folgende Bestandteile aufweisen:
  1. Allgemeine Einführung in das Projekt
  2. Dokumentieren des täglichen Baufortschritts, insbesondere der Vorkommnisse sowie der geleisteten Arbeitszeit; Erkennen und Erfassen der für die Bauabrechnung wichtigen einzelnen Arbeitsgänge; Arbeits- und Personalplanung
  3. Angewandte Bautechnik
  4. Material- und Kostenbetrachtung
  5. Aspekte des Einhaltens der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen
  6. Sicherstellen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit

Format, Umfang und Upload

Upload
Zu schreiben mit
PC
Format
PDF
Zeilenabstand
1 ½-zeilig
Schriftgröße
12
Schriftarttyp:
Arial
Ränder
5 cm rechts, 2 cm links
Seitennummerierung
ab Textseite fortlaufend, mit 1 beginnend
Maximales Volumen in MB
8 MB
Seitenumfang
mindestens 10 bis maximal 20 Seiten

Ablauf

Die Prüfungsteilnehmer laden ihre Themenvorschläge fristgerecht im Portal Onlineportal Fortbildung hoch (Termin und Zugang wird rechtzeitig mitgeteilt).

Auswahl des Themas

Aus dem Themenvorschlag muss ersichtlich werden, dass für die vorgeschlagene Baustelle die Notwendigkeit besteht einen geprüften Polier zu beschäftigen.
  • Die Baumaßnahme wird aus der Sicht des verantwortlichen Poliers dargestellt
  • Falls die Baustelle im Ausland liegt, muss die Projektarbeit unter den Bedingungen des gültigen deutschen Rechts beschrieben werden
  • Kein Erfahrungsbericht, sondern ein reales Projekt, bei dem die Bearbeiter in aktiver Rolle mitgewirkt haben
Sollten bei der Projektarbeit firmenbezogene Daten verwendet werden, wird Verschwiegenheit gewahrt. Dies bestimmt § 6 der Prüfungsordnung der IHK Köln und gilt für Prüfungsausschüsse wie für IHK-Mitarbeiter.

Verbindliche Erklärung

Vor dem Hochladen der Projektarbeit müssen die Prüfungsteilnehmer versichern, dass sie die Gesamtplanung selbstständig angefertigt haben und dies durch ihre Eingabe bei Abfrage durch die EDV bestätigen.

Hinweise

Vorstellung des Themas

  • Die Themenvorstellung sollte so aussagekräftig wie möglich sein
  • Aus der Einleitung soll deutlich werden, was das Ziel oder das Ergebnis der Arbeit sein soll

Darstellung des Themas

  • Komplexe Darstellung der Baustelle mit den entstehenden Einzelproblemen
  • Lösungsvorschläge oder -weg sauber darlegen, Alternativen diskutieren und getroffene Entscheidungen begründen
  • Sorgfältige Beschreibung der Rahmenbedingungen
  • Alle Aussagen und Ergebnisse müssen für den Leser innerhalb einer Kausalkette nachvollziehbar sein

Aufbau einer Projektarbeit

Eine Projektarbeit besteht aus:

  1. Deckblatt
  2. Inhaltsverzeichnis (Gliederung), eventuell Abkürzungsverzeichnis
  3. Text
  4. Literaturverzeichnis
  5. Anhang

zu 1. Deckblatt

Das Deckblatt enthält folgende Informationen:
  • Prüfungsteil Baubetrieb „Geprüfter Polier“
  • Angabe des Handlungsbereichs (Hochbau oder Tiefbau)
  • Thema der Arbeit
  • Name, Vorname
  • Datum der Abgabefrist bei der IHK
  • Gesamtzahl aller Seiten

zu 2. Inhaltsverzeichnis (Gliederung)

Die Gliederung sollte numerisch sein. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als 4 Ziffern verwendet werden sollten. Auch muss auf einen Gliederungspunkt 1 stets ein Gliederungspunkt 2 folgen.
Beispiel:
1.
…..
1.1
…..
1.1.1
…..
1.1.1.1
…..
1.1.1.2
…...
oder:
2..
…..
2.1
…..
2.1.1
…..
2.1.1.1
…..
Die Gliederungsüberschriften sollen bereits zum Ausdruck bringen, welcher konkrete Inhalt im Folgenden behandelt wird, das heißt nichtssagende Überschriften sind dringend zu vermeiden.

zu 3. Textteil

  • Der Textteil - exklusive möglicher Anlagen - ist auf mindestens 10 bis maximal 20 Seiten begrenzt. Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Anhang, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis.
  • Soweit Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren würden, sollen diese im Anhang dem Text beigefügt werden.
  • Übernommene Tabellen, Texte, Abbildungen und Zitate sind mit Quellenangabe zu versehen.
  • Zitate sollen kurz sein und nur wenn wirklich notwendig, verwendet werden. Wörtlich übernommene Textteile werden durch Anführungszeichen kenntlich gemacht.
  • Die Quelle ist in das Literaturverzeichnis aufzunehmen.
  • Im Text erfolgt die Kennzeichnung der Quelle dahinter oder darunter durch die Angabe (Autor, Erscheinungsjahr, Seite). Beispiel: (Hestermann, et al., 2013,S. 75-79)
  • Werden im Text nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen.
  • In der Fußnote werden Quellen und/oder Bezüge zum Anhang angegeben. Fußnoten sind am Ende der Seite anzubringen; sie sind fortlaufend durchzunummerieren.

zu 4. Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische Auflistung der Autoren beziehungsweise Herausgeber, auf die im Textteil hingewiesen beziehungsweise die im Text wörtlich zitiert wurden. Anzugeben sind:
  • Autor (Vor- und Zuname), Titel (komplett), Auflage, Ort : Verlag, Erscheinungsjahr. Beispiel: Hestermann, Ulf und Rongen, Ludwig. 2013. Frick/Knöll Baukonstruktionslehre 2. 34. Auflage. Wiesbaden : Springer Verlag, 2013.
  • Bei Zitaten aus Zeitungen/Zeitschriften: Autor (Vor- und Zuname), Artikel, Titel der Zeitschrift, Jahr, Ausgabe, Seite. Beispiel: Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen, e.V. 2013. "Neue Kraftwerke bauen". BAU AKTUELL. 2013, Ausgabe 03, S. 1.

Bewertung

Der Prüfungsausschuss kann die Projektarbeit unter anderem nach folgenden Gesichtspunkten bewerten:
  • Richtige und vollständige Projekt- und Problembeschreibung
  • Zielbeschreibung des Projektes
  • Fachlich richtige Darstellung der Lösung bzw. technischen Umsetzung
  • Schlüssigkeit der Argumente
  • Eigenständige gedankliche Leistung (Originalität)
  • Struktur und Aufbau, verwendete Quellen
  • Äußeres Erscheinungsbild, Sprache, Rechtschreibung

Präsentation und Fachgespräch

Entspricht die Dokumentation der Projektarbeit der Zielvereinbarung, sind die Inhalte vor dem Prüfungsausschuss zu präsentieren. Die Form der Präsentation und der Einsatz technischer Mittel stehen Ihnen frei. Die verwendeten Präsentationsunterlagen sind dem Prüfungsausschuss zu überlassen. In der Präsentation sollen die Prüfungsteilnehmer die Ergebnisse der Projektarbeit darstellen und begründen.
An die Präsentation schließt sich ein Fachgespräch an, das auf der Grundlage der Dokumentation und der Präsentation geführt wird. Die Präsentation soll mindestens zehn Minuten und höchstens 15 Minuten, das Fachgespräch und die Präsentation zusammen mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten dauern.
Die IHK Köln stellt für die Präsentation einen Overhead-Projektor, eine Metaplanwand, ein Flipchart und einen Beamer zur Verfügung. Falls andere beziehungsweise weitere Hilfsmittel verwendet werden, so sind diese von den Prüflingen funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen.