Aus- und Weiterbildung

Master Professional in Technologischen Innovationsstrategien Mobilität (IHK)

Sie verfügen über umfassendes fachliches, berufliches Wissen im Bereich technische Innovationen und Digitalisierung sowie die Fähigkeit, dieses in einen technisch-gewerblichen Bereich in ein Unternehmen des Öffentlichen Verkehrs zu übertragen. Sie sind in der Lage, neuartige Handlungsfelder in den Bereichen Fahrzeug, Infrastruktur, Betrieb und Vertriebssysteme zu identifizieren und fachlich-konzeptionell zu analysieren.

Zulassungsvoraussetzungen

Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sein können, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Techniker oder Technikerin, Handwerksmeister oder Handwerksmeisterin, Industriemeister oder Industriemeisterin, Fachwirt oder Fachwirtin führt oder zu einem vergleichbaren Fortbildungsabschluss auf der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe.
oder
2. einen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie in den anschlussfähigen Fachbereichen und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Nummer 2 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 4 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil, einem projektbezogenen Prüfungsteil und einem projektbezogenen Fachgespräch.
Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus einer unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellung, die mehrere Teilaufgaben beinhaltet.
Die Aufgabenstellung bezieht sich auf die Erklärung und Erläuterung einer Strategie zur Einführung einer innovativen Lösung im Unternehmen. Sie muss der zu prüfenden Person ermöglichen, eine eigenständige Lösung ohne Antwortvorgaben zu erarbeiten.
Der projektbezogene Prüfungsteil wird in Form einer schriftlichen Projektarbeit abgeleistet.
Das projektbezogene Fachgespräch ist innerhalb von sechs Monaten nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).

Prüfungstermine

Prüfung
schriftlich
praktisch
Anmeldeschluss
Frühjahr 2024
01.07.2024
Oktober 2024
beendet

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr für den schriftlichen Prüfungsteil beträgt gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln für Erstableister und Vollwiederholer 474,00 Euro, für Teilwiederholer 237,00 Euro. Die Prüfungsgebühr für den projektbezogenen Prüfungsteil inklusive Fachgespräch beträgt zusätzlich 250,00 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach dem jeweiligen Prüfungsteil separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung

Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung Fortbildung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) recherchieren.

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.