Aus- und Weiterbildung

Geprüfte Medienfachwirte – Bachelor Professional in Media

Allgemeines

Am 17. Dezember 2020 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten. Für die alten Verordnung vom 21. August 2009 und 27. November 2019 gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2023 für Wiederholer der alten Prüfungsordnung.
Die Anmeldung zur Prüfung für Wiederholer nach alter Verordnung erfolgt wie gewohnt über den Onlineaccount.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.

§ 3 Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen

(1) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist von der zu prüfenden Person nachzuweisen durch
  1. eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder
  2. eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss.
(2) Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn des letzten Prüfungsbestandteils der Prüfung nach § 2 Nummer 1 vorzulegen.

§ 5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung in den Prüfungsteilen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist, oder
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Nach der Zulassung zur Prüfung kann der Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ abgelegt werden.
(2) Den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ abgelegt hat. Die Zulassung zur Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ erfolgt sein. Wird im Einzelfall die Frist des Satzes 2 nicht eingehalten und hat dies die zuständige Stelle zu vertreten, ist die Prüfung ohne Beachtung der Frist zu Ende zu führen.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Medienfachwirt-Bachelor Professional in Media oder einer Geprüften Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media nach § 1 Absatz 2 und 3 aufweisen.
(4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der in Absatz 1 Satz 1 beschriebenen beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:

  1. Grundlegende Qualifikationen
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
  • Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn der Präsentation und des Fachgespräches vorzulegen.
  • Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten Sie mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Die detaillierte Terminübersicht und den Ablauf der Gesamtplanung (Beginn, Ablauf und Abgabe) erhalten Sie per E-Mail.
Bitte beachten Sie den Hinweis zur praxisorientierten Gesamtplanung.
Die Prüfung ist schriftlich und in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches sowie einer praxisorientierten Gesamtplanung, einer mündlichen Präsentation der Gesamtplanung einschließlich eines Fachgesprächs zu prüfen.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).

Prüfungstermine

Grundlegende Qualifikation

Prüfung
schriftlich
mündlich/Fach-
gespräch
Anmeldeschluss
Frühjahr 2024
02./03.05.2024
Mitte August/
Anfang September
2024
01.02.2024 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Herbstprüfung:
15.03.2024)
Herbst 2024
06./07.11.2024
März 2025
01.08.2024 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Herbstprüfung:
10.09.2024)
Frühjahr 2025
29./30.04.2025
Mitte August/
Anfang September
2025
01.02.2025 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Herbstprüfung:
15.03.2025)
Herbst 2025
05./06.11.2025
März 2026
01.08.2025 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Herbstprüfung:
10.09.2025)
Frühjahr 2026
29./30.04.2026
Mitte August/
Anfang September
2026
01.02.2026 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Herbstprüfung:
15.03.2026)
Herbst 2026
05./06.11.2026
März 2027
01.08.2026 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Herbstprüfung:
10.09.2026)
Frühjahr 2027
28./29.04.2027
Mitte August/
Anfang September
2027
01.02.2027 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Herbstprüfung:
15.03.2027)
Herbst 2027
21./22.10.2027
März 2028
01.08.2027 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Herbstprüfung:
10.09.2027)

Gliederung der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikation

Prüfung
schriftlich
mündlich/Fach-
gespräch
Anmeldeschluss
Frühjahr 2024
15./16.05.2024
Mitte August/
Anfang September
2024
01.02.2024 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Herbstprüfung:
15.03.2024)
Herbst 2024
21./22.11.2024
März 2025
01.08.2024 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Frühjahrsprüfung:
10.09.2024)
Frühjahr 2025
15./16.05.2025
Mitte August/
Anfang September
2025
01.02.2025 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Herbstprüfung:
15.03.2025)
Herbst 2025
11./12.11.2025
März 2026
01.08.2025 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Frühjahrsprüfung:
10.09.2025)
Frühjahr 2026
18./19.05.2026
Mitte August/
Anfang September
2026
01.02.2026 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Herbstprüfung:
15.03.2026)
Herbst 2026
12./13.11.2026
März 2027
01.08.2026 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Frühjahrsprüfung:
10.09.2026)
Frühjahr 2027
18./19.05.2027
Mitte August/
Anfang September
2027
01.02.2027 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Herbstprüfung:
15.03.2027)
Herbst 2027
11./12.11.2027
März 2028
01.08.2027 (verlängert für Teilnehmer
der vorangegangenen Frühjahrsprüfung:
10.09.2027)

Gliederung der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • 1. Situationsaufgabe Handlungsbereich: Medienproduktion
    Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte:
    a) Printmedien
    b) Digitalmedien
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • 2. Situationsaufgabe Handlungsbereich: Führung und Organisation
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer für den Teil 1 (Grundlegende Qualifikation) 445,00 Euro und für Teilwiederholer 222,50 Euro. Für Erstableister und Vollwiederholer für den Teil 2 (Handlungsspezifische Qualifikation) 409,00 Euro und für Teilwiederholer 204,50 Euro.

Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung

  • Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
  • Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
  • Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
  • Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
  • Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.

Deutscher Qualifikationsrahmen

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in – Bachelor Professional in Media und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.