Aus- und Weiterbildung
Geprüfte Fachleute für Versicherungsvermittlung IHK
Sachkundenachweis für die Erlaubnis als Versicherungsvermittler/-in oder Versicherungsberater/-in tätig zu sein.
Wer eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder -berater (§ 34d, § 34e Gewerbeordnung) erhalten will, muss nachweisen, dass er die für die Versicherungsvermittlung notwendige Sachkunde besitzt. Grundsätzlich ist dafür – soweit nicht eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann – eine Sachkunde als Geprüfte Fachleute für Versicherungsvermittlung IHK erfolgreich zu absolvieren.
Informationen zum Vermittlerregister
- Wichtige Hinweise zum Vermittlerregister erhalten Sie auf unserer Webseite Vermittler für erlaubnispflichtige Tätigkeiten.
Der Sachkunde gleichgestellte Berufsqualifikationen
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§ 5 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) enthält eine Auflistung aller anerkannten Abschlüsse, die – einschließlich der entsprechenden Vorläufer- oder Nachfolgeberufe – der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. Es werden auch Abschlüsse anerkannt, die bereits vor längerer Zeit erworben wurden. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung erforderlich.Wer diese Voraussetzungen erfüllt muss keine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Der Katalog der in § 5 VersVermV genannten Abschlüsse ist abschließend. Andere Abschlüsse oder Fortbildungen können nicht anerkannt werden.
Hinweise zur Prüfung
- Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 4 Abs. 1 VersVermV aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
- Vom praktischen Teil der Prüfung kann man § 4 Abs. 5 VersVermV befreien, wenn einer der dort aufgeführten Punkte gegeben ist.
- Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).
Prüfungstermine
Prüfung | schriftlich | mündlich | Anmeldeschluss |
---|---|---|---|
2024 | 07.11.2024 | 07./08.11.2024 | 30 Tage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 09.01.2025 | 09./10.01.2025 | 30 Tage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 13.03.2025 | 13./14.03.2025 | 30 Tage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 10.04.2025 | 10./11.04.2025 | 30 Tage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 12.06.2025 | 12./13.06.2025 | 30 Tage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 10.07.2025 | 10./11.07.2025 | 30 Tage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 11.09.2025 | 11./12.09.2025 | 30 Tage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 09.10.2025 | 09./10.10.2025 | 30 Tage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 13.11.2025 | 13./14.11.2025 | 30 Tage vor dem Prüfungstermin |
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer 393,00 Euro und für Teilwiederholer 308,00 Euro (nur schriftlicher Prüfungsteil), beziehungsweise 235,00 Euro (praktischer Prüfungsteil).
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfung
- Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) haben einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung „Geprüfte Fachleute für Versicherungsvermittlung IHK" entwickelt. Der Rahmenplan soll die Verbindlichkeit und Transparenz der für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele stärken.
- Den Rahmenstoffplan, die Fallvorgaben für das Kundenberatungsgespräch sowie weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Internetseite des DIHKs.
- Achtung: Im Rahmen der Sachkundeprüfung Geprüfte Fachleute für Versicherungsvermittlung IHK werden die Prüfungsfragen seit dem 1. Juli 2023 auf Grundlage von Proximus 5 gestellt.
- Hier können sie die Prüfungsordnung nachlesen.
- Die Versicherungsvermittlerverordnung finden Sie online.
Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger
Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de
FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung
Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen? Hier finden Sie die Antworten.