Fachkräfteentwicklung

Neues Beratungsangebot im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Sie haben eine Fachkraft aus einem Drittstaat gefunden und Sie wollen diese im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft beschäftigen?
NEU ab 1. März 2024: Anerkennungspartnerschaft
Was müssen Sie als Arbeitgeber tun, um eine Anerkennungspartnerschaft abzuschließen?
  • Prüfen Sie, ob die Fachkraft eine formale Qualifikation besitzt, die im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt ist. Dies kann entweder eine Berufsqualifikation mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder ein Hochschulabschluss sein.
  • Prüfen Sie auch, ob die Fachkraft die für die Beschäftigung erforderlichen Sprachkenntnisse mitbringt. Aufenthaltsrechtlich werden für die Anerkennungspartnerschaft Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) gefordert.
  • Schließen Sie mit der Fachkraft einen Arbeitsvertrag zur Aufnahme einer Beschäftigung in Ihrem Betrieb ab. Der Arbeitsvertrag kann unter Vorbehalt der Visumserteilung unterschrieben werden.
  • Bestätigen Sie das konkrete Arbeitsplatzangebot, indem Sie den Vordruck Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie das Zusatzblatt A ausfüllen und an Ihre Fachkraft weiterleiten. Die Angaben im Formular sind für die Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich.
  • Treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung zur Anerkennungspartnerschaft mit der Fachkraft. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Fachkraft sich verpflichtet, nach der Einreise das Anerkennungsverfahren zu beantragen. Sie als Arbeitgeber müssen sich auch verpflichten, der Fachkraft das Ablegen von im Anerkennungsverfahren identifizierten Qualifizierungsbedarfen zu ermöglichen. Dazu zählt zum Beispiel die Freistellung von der Arbeit für entsprechende Maßnahmen wie auch das Absolvieren von Praktika. Diese Vereinbarung kann Teil des Arbeitsvertrages sein.
  • Beachten Sie, dass Sie eine Anerkennungspartnerschaft nur abschließen können, wenn Ihr Betrieb ausreichende Erfahrung im Bereich Ausbildung und Qualifizierung nachweisen kann.
Informationen zum “Visum zur Anerkennungspartnerschaft” finden Sie auf der Seite make-it-in-germany.
Unser Service:
Wir beraten unsere Mitgliedsunternehmen und ihre Beschäftigten zu Anerkennungspartnerschaft. Bitte sprechen Sie uns an!