Fachkräftesicherung
Einreise und Beschäftigung im Rahmen einer betrieblichen Berufsausbildung
Sie haben eine vakante Ausbildungsstelle, aber finden keine geeignete Nachwuchskraft?
Sie können auch Auszubildende aus Staaten außerhalb der EU für sich gewinnen und ihnen eine berufliche Perspektive in Deutschland bieten. Kommen die Auszubildenden nicht direkt aus dem EU-Ausland, benötigen sie ein Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung in Deutschland.
Voraussetzung ist, dass die oder der Auszubildende über Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 des GER verfügt. Von dem Nachweis über Deutschkenntnisse kann abgesehen werden, wenn Sie als Ausbildungsbetrieb bestätigen, dass die Sprachkenntnisse ausreichend sind (§ 16a Abs. 1 und 3 AufenthG).
Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer Berufsausbildung darf der oder die Auszubildende bis zu 20 Stunden in der Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen, wenn diese unabhängig von der Berufsausbildung ist.
Bitte beachten Sie: Bei der betrieblichen Berufsausbildung wird im Visumverfahren gegebenenfalls die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob die oder der Auszubildende zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt wird.
Erweiterte Aufenthaltsmöglichkeiten zur Ausbildungsplatzsuche: Drittstaatsangehörige können auch zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche einreisen
- Die Altersgrenze für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber wird von 25 auf 35 Jahre angehoben, die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse werden auf Niveau B1 (GER) abgesenkt.
- Die bisherige Höchstaufenthaltsdauer von sechs Monaten wird auf neun Monate erhöht.
- Darüber hinaus können Personen mit diesem Aufenthaltstitel eine Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche sowie Probebeschäftigungen von bis zu zwei Wochen ausüben.
- Erweiterte Möglichkeiten der Nebenbeschäftigung für Auszubildende: Künftig werden bei allen Berufsausbildungen Nebenbeschäftigungen von bis zu 20 Stunden pro Woche möglich sein.
Informationen zum „Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung” finden Sie auf der Seite make-it-in-germany.