Fachkräfte
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Wir unterstützen und beraten Sie bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse. Wir bieten Ihnen auch einen Erst-Check der Qualifikationen geflüchteter Menschen.
Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen für die Beantragung dieser Gleichwertigkeitsprüfung keine Rolle, d.h. auch aus dem Ausland können Anträge eingereicht werden. Das Gesetz erleichtert Fachkräften mit einem im Ausland erlernten Beruf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und gibt Hilfestellung, eine Beschäftigung zu finden, die auch der individuellen Qualifikation entspricht.
Der Erst-Check bietet eine erste Einschätzung zu Berufsabschlüssen, Arbeitserfahrungen sowie Sprachkompetenzen. Auch dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in Köln oder Gummersbach über unseren Buchungskalender.
Wir beraten ausschließlich Personen, die im Bezirk der IHK Köln wohnen!
Wir beraten ausschließlich Personen, die im Bezirk der IHK Köln wohnen!
Unser Service für Sie
Wir unterstützen Sie:
- bei der Antragstellung
- bei der Suche nach dem deutschen Referenzberuf
- bei der beruflichen Orientierung
Wir beraten Sie:
- kostenfrei
- individuell
- zielorientiert
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen:
- mögliche Alternativen
- neue Bildungswege
Bei Fragen zur Finanzierung der im Anerkennungsverfahren entstehenden Kosten:
- zeigen wir Ihnen Wege der Finanzierung auf
- unterstützen wir Sie bei der Antragstellung zum Anerkennungszuschuss
Weitere Informationen zur Anerkennung erhalten Sie bei folgenden Institutionen und Seiten:
- Antragsformular für IHK-Berufe → IHK FOSA
- Übersetzer- und Dolmetscherdatenbank
- Anerkennung akademischer Abschlüsse → Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Anerkennungsfinder für alle Berufe → Anerkennung in Deutschland
- Unternehmen Berufsanerkennung
- Anerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- Bilaterale Abkommen mit Österreich und Frankreich