Steuern

Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2024

Am 5. Juni 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 beschlossen. Es enthält wesentliche Maßnahmen, um beispielsweise den Abbau von Bürokratie oder die Digitalisierung zu beschleunigen.
Neben vielen Änderungen u.a. im Bereich der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, sind insbesondere die folgenden Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer hervorzuheben:

Reform der Kleinunternehmerregelung

Bisher konnten nur im Inland ansässige Unternehmende die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Ab dem 1. Januar 2025 soll es auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmenden ermöglicht werden, in Deutschland die Kleinunternehmerregelung anzuwenden.
Dazu wird mit § 19a UStG ein besonderes Meldeverfahren eingeführt.
Auch werden die Umsatzgrenzen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung erhöht, auf höchstens 25.000 Euro Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr.

Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Istversteuerer

Ab dem 1. Januar 2026 ist der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Istversteuerer künftig erst dann möglich, wenn und soweit eine Zahlung auf die ausgeführte Leistung geleistet worden ist. Dazu wird die Rechnungspflichtangabe „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ eingeführt für Rechnungen, deren Aussteller die Steuer nach § 20 UStG berechnet.
Diese Regelungen sind erstmals anzuwenden auf Rechnungen, die nach dem 31. Dezember 2025 ausgestellt werden.