Recht und Steuern
Rechtsgrundlagen
Hier erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der IHK Köln. Alle hier aufgeführten Rechtsgrundlagen beschäftigen sich mit der inneren Organisation der IHK Köln. Informationen zu unserem Leistungsspektrum, zum Beitrag oder zu unseren Gebühren finden Sie unter „Weitere Informationen”.
Die Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Der Staat hat ihnen gesetzlich definierte Aufgaben in wirtschaftlicher Selbstverwaltung übertragen und praktiziert so ein Stück Entbürokratisierung und Deregulierung. Durch die regionale Gliederung, welche das gesamte Bundesgebiet umfasst, bringen die IHKs die spezifischen regionalen Gesichtspunkte zur Geltung.
Das Bundesgesetz und die ergänzenden Landesgesetze geben den gesetzlichen Rahmen vor. Die spezifischen Einzelheiten einer IHK-Organisation werden in ihrem jeweiligen Satzungsrecht verankert.
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IHK Gesetz der Bundesrepublik Deutschland
(Link: https://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/)
Das IHK-Gesetz in der aktuellen Fassung, veröffentlicht vom Bundesamt für Justiz.
- IHK Gesetz NRW (Link: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000693)
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Satzung der IHK Köln
(Nr. 5795312)
Die Satzung in der Fassung vom 29. März 2023.
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Wahlordnung der IHK Köln
(Nr. 5970402)
Die Wahlordnung vom 12. September 2023
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Geschäftsordnung der Ausschüsse und beratenden Versammlungen der Industrie- und Handelskammer zu Köln
(Nr. 5795616)
Die Geschäftsordnung regelt die Zusammensetzung und Organisation der Querschnittsausschüsse und regionalen Gremien der IHK Köln.
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Richtlinie für die Arbeit der Wirtschaftsgremien der IHK Köln
(Nr. 6098316)
Die Richtlinie regelt die Zusammensetzung und Organisation der regionalen Wirtschaftsgremien der IHK Köln
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Veranstaltungsgrundsätze der IHK Köln
(Nr. 5795556)
Die Grundsätze legen den Rahmen für Kooperationen und Vermietungen der IHK Köln fest.