Rechtsgrundlagen

Veranstaltungsgrundsätze der IHK Köln

Die nachfolgenden Grundsätze gelten für die Unterstützung von Veranstaltungen Dritter durch die IHK Köln in Form von Sach- und Dienstleistungen, insbesondere bei der Zurverfügungstellung von IHK-Räumlichkeiten. Die Regelungen setzen einen inhaltlichen und organisatorischen Rahmen, der sich aus dem gesetzlichen Auftrag der IHK Köln und aus der Pflichtmitgliedschaft ableitet.

Kooperationsveranstaltungen

Kooperationen müssen einen direkten Bezug zu den Aufgaben der IHK haben. Die IHK soll neben der reinen organisatorischen Unterstützung auch einen inhaltlichen Beitrag zur Veranstaltung leisten, z.B. durch eine Begrüßung, Diskussionsteilnahme oder durch einen Vortrag. Unternehmen sollen keinen Gewinn mit der Veranstaltung erzielen und haben dies darzulegen. Fällt die Veranstaltung dem Bereich „gesellschaftliches Engagement“ zu, sind weniger strenge Maßstäbe anzulegen.
Kooperations- und Sponsoringverträge werden gesondert geprüft und freigegeben. In Zweifelsfällen trifft die Entscheidung der Hauptgeschäftsführer.

Fremdvermietungen

Bei Fremdvermietungen ist darauf zu achten, dass die Räume nicht von Dritten zur Behandlung von IHK-Themen genutzt werden (z.B. Beratung in Markensachen durch einen Verband in IHK-Räumen) oder Inhalte behandelt werden, die IHK-Positionen deutlich widersprechen. Die Preise der Räume müssen den Marktpreisen entsprechen (ggf. mit einem kleinen Abschlag, weiterhin kann für Abendveranstaltungen ein etwas erhöhter Preis aufgerufen werden). In Zweifelsfällen trifft die Entscheidung der Hauptgeschäftsführer.