International
Russland-Ukraine-Krieg
Informationen und Beratung für Unternehmen, die von den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges betroffen sind.
- Aktuelle Situation in der Ukraine
- Geflüchtete: Hinweise zu Aufenthalt und Beschäftigung in der Bundesrepublik
- Wirtschaftshilfen des Bundes für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen
- EU-Ukraine Business Matchmaking Platform
- Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
- EU verhängt massive Sanktionen
- Russlands Gegensanktionen sollen Kapitalabfluss verhindern
- Auswirkungen auf das Handelsabkommen EU-Ukraine und auf Zollanmeldungen
- Informationen der Zollverwaltung zu den Auswirkungen der Ukrainekrise
- Ukraine: Hinweise zur Zollabwicklung von Hilfslieferungen
- Bund streicht Exportkreditgarantien für Russland und Belarus
Die aktuelle Situation in der Ukraine stellt viele Unternehmen, die geschäftliche Beziehungen zur Russischen Föderation oder Ukraine unterhalten, vor große Herausforderungen. Die Unternehmen sorgen sich um Mitarbeiter, Geschäftspartner und Familienangehörige. Die massiven Sanktionen der EU gegen Russland führen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit.
Wir haben für Sie die aktuellen Entwicklungen im Bereich der EU-Sanktionen zusammengestellt, informieren über Reisebestimmungen und berichten zu den neuesten Vorgaben.
Aktuelle Situation in der Ukraine
Das Auswärtige Amt warnt auf seiner Website vor Reisen in die Ukraine und fordert deutsche Staatsangehörige auf, dringend das Land zu verlassen. Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wieder aufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch keine konsularischen Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.
Es wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen, damit man schnell informiert werden kann.
Die Informationen des Auswärtigen Amts werden laufend aktualisiert und ergänzt.
Ihr Ansprechpartner in der IHK Köln
Geflüchtete: Hinweise zu Aufenthalt und Beschäftigung in der Bundesrepublik
Aktuelle Informationen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Website veröffentlicht.
Hinweise zur Beschäftigung von geflüchteten Menschen in der Bundesrepublik finden Sie in unserem Artikel zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
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Wirtschaftshilfen des Bundes für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen vorgestellt.
Das Maßnahmenpaket beinhaltet:
Öffentliche Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW):
Die KFW fördert als öffentliches Kreditinstitut seit Mai 2022 Unternehmen, die von den Folgen des Ukraine-Krieges betroffen sind, mit Förderkrediten. Ziel ist die Sicherung der kurzfristigen Liquidität der betroffenen Firmen. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der weiterleitenden Hausbanken.
Detaillierte Informationen zur Ausgestaltung des Förderprogrammes KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Mittelstand erhalten Sie auf den Internetseiten der KfW. Zusätzlich bietet die KFW mit dem Programm KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme an.
EU-Ukraine Business Matchmaking Platform
Im Rahmen der Entstehung der sogenannten Solidarity Lanes zwischen der Europäischen Union und der Ukraine wurde von der EU die „Business Matchmaking Platform” gehostet. Ziel ist, mittels dieser Plattform Alternativen für gestörte Handelsrouten zu finden, neue Supply Chains zu erstellen, neue Partner für die internationale Logistik zu vernetzen sowie eine Plattform für einen Austausch zwischen Logistikanbietern zu bieten.
Angesprochen sind hierbei Unternehmen rund um die Logistik, Verkauf, Beschaffung, Transport, Lagerung und Umschlag. Die zu transportierenden Güterarten sollen schwerpunktmäßig beim Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Rohstoffen liegen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der EU-Ukraine Business Matchmaking Platform.
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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Durch verschiedene Schreiben hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits kurzfristig steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht. So bieten etwa die mit den Schreiben vom 17. März 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 330), vom 31. März 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 345)) sowie vom 7. Juni 2022 ( Bundessteuerblatt Teil I Seite 923) veröffentlichten Maßnahmen bundesweit Rechtssicherheit für die sich in dieser humanitären Katastrophe Engagierenden.
Die Schreiben wurden mit BMF-Schreiben vom 11. November 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1528) und vom 17. November 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1516) bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Ferner hat das BMF einen Katalog von FAQs auf seiner Internetseite veröffentlicht, welcher einen kurzen Überblick zu den verschiedenen Maßnahmen ermöglicht. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise.
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EU verhängt massive Sanktionen
Russlandsanktionen der EU
In Anbetracht der militärischen Intervention in weiteren Gebieten der Ukraine hat die EU umfassende Sanktionspakete verabschiedet. Die bereits bestehenden Sanktionen wurden um folgende Maßnahmen ergänzt:
- Finanzsanktionen, die auf 70 Prozent des russischen Bankensektors abzielen (wobei die wichtigsten Energiegeschäfte ausgenommen sind);
- Ausfuhrbeschränkungen, beispielsweise in Bezug auf Flugzeugteile, den Energiesektor und Hightech-Güter sowie Dual-Use-Güter;
- Erweiterung der Sanktionsliste um weitere Personen, darunter auch Russlands Präsident Putin und sein Außenminister Lawrow sowie mehrere Oligarchen aus dem Umfeld Putins. Die Sanktionsliste sieht eine Sperre von Aktiva, Kreditverbote sowie ein EU-Einreiseverbot vor;
- Aussetzung von Visa-Erleichterungen
- Sperrung des Luftraums für russische Flugzeuge
- Sanktionen gegen die russische Zentralbank
- Teilausschluss Russlands vom internationalen Zahlungssystem SWIFT
- Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor sowie Einführung einer umfassenden Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen
- Einfuhrverbote für Eisen- und Stahlwaren, für Zement, Gummiprodukte, Holz, Spirituosen
- Ausfuhrverbot für sogenannte Luxusgüter
- Gezielte Ausfuhrverbote z.B. für Quanteninformatik, modernste Halbleiter, sensible technische Geräte, Transportmittel und Chemikalien
- Vollständiges Verbot der Tätigkeit von russischen und belarussischen Speditionen in der EU
- Abkoppelung Russlands von öffentlichen Aufträgen und europäischen Geldern
Weitere Informationen zu den EU-Sanktionen und den entsprechenden Verordnungen finden Sie auf unserer Seite Russlandsanktionen der EU.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklungen kurzfristig zu weiteren Anpassungen kommen kann. Hierzu können Sie sich auch auf der Webseite des BAFA informieren.
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EU und Partner beenden Meistbegünstigungsstatus Russlands
Die Europäische Union behandelt in Zusammenarbeit mit den G7-Ländern (EU, USA, Japan, Kanada, UK, Frankreich, Italien, Deutschland) und anderen Partnern (Albanien, Australien, Island, Republik Korea, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen) Russland seit dem 15. März 2022 nicht mehr als Meistbegünstigte Nation im Rahmen der WTO.
Dies hat zur Folge, dass Russland von diesen Staaten im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr nunmehr systematisch ungleich behandelt werden kann. In bestimmten Ländern werden russische Importe nun mit erhöhten Zöllen belegt – etwa in Kanada mit 35 Prozent. Diese Maßnahmen sind laut EU-Kommission durch die Sicherheitsausnahmen des WTO-Übereinkommens gerechtfertigt. Damit beruft sich die EU erstmals auf den GATT-Artikel XXI zur nationalen Sicherheit. Die EU setzt sich zudem dafür ein, den WTO-Beitritt von Belarus auszusetzen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.
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Übersicht über die aktuelle Sanktionslage
Im Zuge der aktuellen Entwicklung in der Ukraine verhängen die Europäische Union, die USA und zahlreiche andere Staaten Sanktionen gegen Russland. Die Europäische Union informiert auf ihrer Website über die EU-Sanktionen gegen Russland.
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Belarus-Sanktionen der EU
Als Reaktion auf das Vorgehen von Belarus wurden weitere Beschränkungen für den Handel mit bestimmten Waren eingeführt. Diese betreffen im Wesentlichen:
- Beschränkungen für Güter zur Kommunikationsüberwachung und im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern
- Beschränkungen für Güter aus den Bereichen Elektronik, Computer, Telekommunikation, Informationssicherheit, Sensoren und Laser, Navigation und Luftfahrtelektronik, Marine, Luft- und Raumfahrt
- Beschränkungen i. Z. m. Gütern für die Tabakindustrie
- Beschränkungen für Maschinen, Apparate und Geräte
- Einfuhr- und Beförderungsverbote betreffend insbesondere Erdölerzeugnisse, Kaliumchloridprodukte, Holzerzeugnisse sowie Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Beförderungsverbot in der EU für belarussische Kraftverkehrsunternehmen
Am 3. August 2023 wurden die Beschränkungen im Warenverkehr mit der Verordnung (EU) 2023/1594 weiter verschärft.
Weitere Informationen zu den EU-Sanktionen finden Sie auf unserer Seite Belarus-Sanktionen der EU.
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Russlands Gegensanktionen sollen Kapitalabfluss verhindern
Die harten Sanktionen des Westens haben die russische Wirtschaft schwer getroffen. In Reaktion auf die massiven Sanktionen von EU und USA gegen Russland kam es zu erheblichen Turbulenzen an den Finanz- und Devisenmärkten. Der Präsident und die Zentralbank ergreifen Gegenmaßnahmen, um den Devisenabfluss aus Russland zu unterbinden und die Finanzstabilität zu gewährleisten. Außerdem hat der Präsident die Regierung ermächtigt, die Aus- und Einfuhr bestimmter Produkte und Rohstoffe zu verbieten. Die Gegensanktionen betreffen vor allem Personen und Unternehmen aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben.
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Auswirkungen auf das Handelsabkommen EU-Ukraine und auf Zollanmeldungen
Handelsabkommen
Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe C 087I eine Bekanntmachung an Einführer zu Einfuhren von Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Lugansk in die Union im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine.
Die Europäische Kommission teilt in dieser Bekanntmachung Importeuren mit, dass für Waren, die in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Lugansk hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, dass die Zollbehörden der Ukraine die Zollpräferenzbehandlung im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits wirksam verwalten und überwachen können. Daher wird empfohlen, keine Präferenzbehandlung zu beantragen, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld.
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Zollanmeldungen
Die von der Europäische Union beschlossenen Sanktionen über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands haben auch Auswirkungen auf die Zollanmeldungen. Werden für Ausfuhren beispielsweise genehmigungspflichtige Ausnahmen genutzt, ist dies entsprechend anzuzeigen. Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat hierzu neue Codierungen für bestimmte Erklärungen veröffentlicht. Die Zollverwaltung hat dazu einige ATLAS-Infos eingestellt. Auch für Warensendungen in die Ukraine und nach oder aus Belarus sind Unterlagencodierungen anzuwenden. Hinweise auf die zu beachtenden Codierungen in Bezug auf die Ware bietet die Datenbank EZT-Online (Bereich Ausfuhr).
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Informationen der Zollverwaltung zu den Auswirkungen der Ukrainekrise
Die deutsche Zollverwaltung informiert auf ihrer Website über Zölle, Außenwirtschaftsrecht sowie Verbote und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Ukrainekrise.
Ihre Ansprechpartnerin in der IHK Köln
Ukraine: Hinweise zur Zollabwicklung von Hilfslieferungen
Unternehmen und Organisationen, die Hilfslieferungen in die Ukraine schicken möchten, können für die zollrechtliche Abwicklung verschiedene Verfahrensvereinfachungen nutzen.
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Bund streicht Exportkreditgarantien für Russland und Belarus
Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am 24. Februar 2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet.
Am 26. Februar 2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab. Die Euler Hermes AG hat hierzu häufig gestellte Fragen auf Ihrer Website zusammengestellt.