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BAFA-Handreichungen
BAFA-Handreichungen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt hilfreiche Informationen und Materialien bereit, die die gesetzlichen Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) spezifizieren. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden die erforderliche Sorgfalt in ihrer Organisation zu verankern
Hier geht es zur Übersicht über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.
Handreichungen
Handreichung zur Risikoanalyse
Diese enthält Umsetzungshilfen für regelmäßige und anlassbezogene Risikoanalysen sowie wichtige Hinweise für eine ordnungsgemäße Risikoanalyse.
Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette
Diese Handreichung enthält wichtige Informationen zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferunternehmen. Zudem erklärt sie, wo die Grenzen der Verpflichtung und Inanspruchnahme von KMU durch das verpflichtete Unternehmen liegen.
Handreichung zum Beschwerdeverfahren
Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2023 in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, müssen zu diesem Zeitpunkt über einen funktionsfähigen Beschwerdemechanismus verfügen. Darüber müssen interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können.
Informationen zu Berichtspflichten
Fragenkatalog zur Berichterstattung des LkSG
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zu einer Berichtspflicht gegenüber des BAFA. Das BAFA konkretisiert die Anforderungen an die Berichtspflicht der Unternehmen in seinem Fragenkatalog.