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FAQs & BAFA-Handreichungen
FAQs zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Die wichtigsten Fragen zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind auf der Seite „Wirtschaft und Menschenrechte” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kompakt zusammengefasst.
Der Fragenkatalog wird fortlaufend aktualisiert und erweitert. Die wichtigsten Fragen zur konkreten Umsetzung der Sorgfaltspflichten beantwortet dieser Internetartikel. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden durch Praxisbeispiele von Unternehmen unterstützt.
Unternehmerische Pflichten: Handreichung des BAFA zum Lieferkettengesetz
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht Informationen und Handreichungen, die die gesetzlichen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz spezifizieren und Unternehmen dabei helfen, die individuelle Sorgfalt in ihre Organisationsstrukturen zu verankern.
Hier geht es zur Übersicht über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.
Handreichungen
Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette
Diese Handreichung enthält wichtige Informationen zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern. Zudem erklärt sie, wo die Grenzen der Verpflichtung und Inanspruchnahme von KMU als Zulieferer durch das verpflichtete Unternehmen liegen.
Handreichung zur Risikoanalyse
Diese enthält Umsetzungshilfen für regelmäßige und anlassbezogene Risikoanalysen sowie wichtige Hinweise für eine ordnungsgemäße Risikoanalyse.
Handreichung zum Beschwerdeverfahren
Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2023 in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, müssen zu diesem Zeitpunkt über einen funktionsfähigen Beschwerdemechanismus verfügen, über den interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können.
Informationen zu Berichtspflichten
Fragenkatalog zur Berichterstattung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Das Gesetzt verpflichtet Unternehmen zu einer Berichtspflicht gegenüber des BAFA. Das BAFA konkretisiert die Anforderungen an die Berichtspflicht der Unternehmen in seinem Fragekatalog.
Die Handreichungen des BAFA sind in § 20 LkSG ausdrücklich vorgesehen und haben daher einen offiziellen Charakter. Sie sollen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten unterstützen. Es werden noch weitere Handreichungen und Informationen folgen, die auch die anderen Themengebiete der Sorgfaltspflichten bedienen.