Lieferkettengesetz

Lieferantenkodex und Vertragsklauseln

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, entsprechende Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu treffen und zu überprüfen. Das betrifft innerhalb der Beschaffungsstrategie auch die Lieferantenauswahl und -kontrolle.

Lieferantenkodex (Code of Conduct)

Hierfür kommuniziert das Unternehmen mit einem Verhaltenskodex (Code of Conduct) seine Erwartungen an Lieferanten. Der Verhaltenskodex regelt die Nachhaltigkeitswerte und -ziele des eigenen Unternehmens und das gewünschte Verhalten der Lieferanten. Diese können sich dabei an relevanten, bereits existierenden Standards orientieren, wie z. B. an den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Der Muster-Verhaltenskodex für Lieferanten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 144 KB) (Code of Conduct) bietet ein branchenneutrales Muster auf deutscher Sprache mit dem ein Unternehmen seine Erwartungen an Lieferanten kommunizieren kann.

Kritische Vertragsklauseln

In der Praxis haben sich im Zusammenhang des Lieferkettengesetz insbesondere drei Klausel-Gruppen als kritisch herausgestellt:

Zunächst einmal problematisch sind Garantieerklärungen. Durch eine Garantie erklärt sich ein Schuldner bereit, ohne ausdrücklichen Verschuldensnachweis zu haften. Eine damit entstehende fast „uferlose“ Haftung wird grundsätzlich auch vom Bundesgerichtshof kritisch gesehen, könnte diese doch eine unangemessene Benachteiligung darstellen (BGH NJW 2006, 47).
Auch kritisch sind allzu weitreichende Auditklauseln. Unangekündigte Unternehmensbesuche sind nur dann in Ordnung, wenn diese den Betriebsablauf nicht stören, ein gewisser Anlass vorliegt, keine Gefahr für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse besteht und wenn es keine datenschutzrechtlichen Bedenken gibt.
Auch eine Auslagerung der Auditierung auf eine Drittpartei ist kritisch. Hier sollte es zumindest eine separate Vertraulichkeitserklärung geben und es sollte eventuell ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Unternehmens vereinbart werden.
Zuletzt sind auch Vertragsstrafen kritisch. Hier sollte eine vorherige (schriftliche) Androhung erfolgen. Zudem muss die Klausel klar verständlich sein und die Höhe der Vertragsstrafe sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Art des Pflichtenverstoßes stehen.