Aus- und Weiterbildung

Prüfungssprache

Die Zwischen- und Abschlussprüfungen der IHK Köln finden in deutscher Sprache statt. Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist die Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 103 KB)für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Köln (§ 14 Abs. 4).
Die Prüfungsteilnehmenden sollen zeigen, dass sie in Deutschland beruflich tätig werden können.
Dazu gehört die Fähigkeit, Arbeitsanweisungen und Fachinformationen auf Deutsch zu verstehen und sich mit Kunden und Kollegen auf Deutsch zu verständigen.

Das bedeutet für die IHK-Ausbildungsprüfungen:

  • Die Prüfungsaufgaben werden in deutscher Sprache abgefasst.
  • Die Prüfenden sprechen mit den Prüfungsteilnehmenden Deutsch.
  • Sämtliche Prüfungsleistungen sind von den Teilnehmenden ausschließlich auf Deutsch zu erbringen.

Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich für:

Prüfungsteilnehmende mit sprachlichen Barrieren dürfen keine Hilfsmittel nutzen, die über die allgemein zugelassenen Hilfsmittel hinausgehen – also in der Regel auch kein Wörterbuch. Ebenso ist eine Zeitverlängerung aufgrund sprachlicher Barrieren nicht möglich. Dolmetscher können nicht zugelassen werden.