Ausbildung

Schlichtungsausschuss für Ausbildungsverhältnisse

Schwierigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden können vorkommen – wie in jedem vertraglichen Verhältnis. Der Schlichtungsausschuss der IHK Köln unterstützt beide Parteien dabei, eine Lösung für die Probleme zu finden.
Doch der Reihe nach: Wenn innerbetriebliche Maßnahmen zur Beilegung eines Konfliktes nicht mehr ausreichen, empfiehlt es sich, zunächst die Ausbildungsberater/-innen der IHK Köln hinzu zu holen. Der Vorteil: Die Ausbildungsberater/-innen kommen in den Betrieb, um bei der Bewältigung der Schwierigkeiten vor Ort behilflich sein zu können.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Streitigkeiten im bestehenden Berufsausbildungsverhältnis den Schlichtungsausschuss der IHK Köln anzurufen. Diese Maßnahme ist auch erforderlich, bevor es zu einem Arbeitsgerichtsprozess kommt.
Der Schlichtungsausschuss besteht aus je einem Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer und hat zum Ziel, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Das Verfahren ist gebührenfrei.
Weitere Informationen darüber, wann und wie der Schlichtungsausschuss angerufen werden kann, finden Sie in unserem Merkblatt Schlichtungsausschuss.