Ausbildungsprofil

Sport- und Fitnesskaufmann/-frau

Verordnung gültig seit August 2007

Berufsbild

Wie es richtig geht, was man beachten muss und warum es so gesund ist, sich regelmäßig zu bewegen, darüber beraten Sport- und Fitnesskaufleute ihre Kunden. Sie sind Trainer, Organisatoren und Werbespezialisten zugleich, informieren über Sportart und -technik und entwickeln neue Sport- und Wellnesskonzepte. Sie sind außerdem für die Mitgliederverwaltung zuständig, schließen also Verträge mit Kunden ab, erstellen Abrechnungen oder schicken Mahnungen, wenn die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ausbleibt.
Meistens sind Sport- und Fitnesskaufleute direkt mit Kunden oder Teilnehmern in Kontakt – etwa, um den hochmodernen Crosstrainer mit TV-Funktion fachgerecht vorzuführen, um selbst Spinning-Kurse oder andere Sportprogramme durchzuführen oder auch Ratschläge für eine gesunde Ernährung zu geben. Kontaktfreudigkeit und ein freundliches Wesen sollte man daher unbedingt mitbringen, wenn man sich für diese Ausbildung interessiert.
Der Beruf ist unter sportbegeisterten Jugendlichen sehr beliebt, da er sowohl die kaufmännische Seite, zum Beispiel das Kalkulieren von Veranstaltungen oder den Kontakt mit Dienstleistern, als auch die sportliche Seite abdeckt. Im Unterschied zu den Sportfachleuten legen sich Sport- und Fitnesskaufleute am Ende der Ausbildung nicht auf eine bestimmte Sportart oder einen speziellen Bereich fest, sondern lernen schwerpunktmäßig Rechnungswesen, Controlling und Personalwirtschaft.
Der Beruf ist vielseitig und der ideale Weg für alle, die nicht nur im Büro sitzen wollen, sondern auch gerne selbst Sport machen und mit Menschen arbeiten möchten.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.