Ausbildungsprofil

Servicefachkraft für Dialogmarketing

Verordnung gültig seit August 2006

Berufsbild

Die professionelle Erstbetreuung von Kunden am Telefon ist Teil der Arbeit von Servicefachkräften für Dialogmarketing.
Doch auch die Neukundengewinnung, zum Beispiel durch Anrufe bei den Kunden und Vorstellung neuer Produkte, steht im Fokus ihrer Arbeit. Ob Beratung, Bestellung oder Beschwerde, immer müssen Servicefachkräfte für Dialogmarketing den richtigen Ton treffen und sind darauf angewiesen, allein mit ihrer Stimme, durch gutes Zuhören und gezielte Fragen hinter die Wünsche und Anliegen ihrer Gesprächspartner zu kommen oder sie von der Qualität eines Produkts zu überzeugen.
Damit das gut gelingt, lernen Servicefachkräfte für Dialogmarketing auch, wie man gezielt eine entsprechende Kampagne plant und durchführt. Außerdem sind sie – dank ihres ständigen Kontakts mit den Kunden – auch gefragt, wenn neue Dienstleistungsangebote entwickelt werden sollen.
In erster Linie geht es in diesem Beruf aber darum, möglichst viele Kunden (und solche, die es werden sollen) an einem Tag anzurufen bzw. viele Anrufe entgegenzunehmen. Daher muss man stressresistent sein und immer die Ruhe bewahren, auch wenn es hektisch zugeht.
Freundlichkeit lautet die oberste Devise, selbst dann, wenn sich der Anrufer seinerseits einmal im Ton vergreift. Sehr gute Deutschkenntnisse sind zwingend erforderlich und idealerweise haben Servicefachkräfte für Dialogmarketing auch gute englische Sprachkenntnisse. Arbeitsorte sind Call Center oder Service Center von großen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung Kaufmann/- frau für Dialogmarketing.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.