Ausbildungsprofil

Koch/Köchin

Verordnung gültig seit August 2022

Berufsbild

Köche und Köchinnen beherrschen alle Aufgaben rund um die Herstellung von Speisen und Gerichten. Dies beginnt damit, dass sie Speiseangebote planen und kalkulieren können, sowohl den Wareneinsatz als auch Verkaufspreise. Sie kaufen und bestellen erforderliche Lebensmittel, prüfen und lagern sie.
Köche und Köchinnen bereiten Gerichte und Speisen selbst zu, richten diese an und kennen sich aus mit Inhaltsstoffen und Zubereitungsarten. Darüber hinaus planen und organisieren sie Arbeitsabläufe in der Küche, d. h. sie sorgen dafür, dass die Speisen rechtzeitig und in der richtigen Reihenfolge fertiggestellt werden. Insbesondere achten sie auf einen nachhaltigen Einsatz von Lebensmitteln und Geräten. Des Weiteren informieren und beraten sie Gäste über ihr Angebot an Speisen und machen Menüvorschläge.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Ausbildungsplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit bzw. vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfungen.

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.

Rückfalloption:

Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen des Berufsabschluss als Fachkraft Küche erworben werden.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.