Ausbildungsprofil
Fachkraft für Gastronomie
Verordnung gültig seit August 2022
Berufsbild
Fachkräfte für Gastronomie sind die Allrounder im Gastgewerbe, insbesondere im Verkauf und in der Gästebetreuung. Die Ausbildung beinhaltet einen viermonatigen Schwerpunkt entweder im Restaurantservice oder in der Systemgastronomie.
Fachkräfte für Gastronomie nehmen Warenlieferungen in Empfang und prüfen sie, sie kontrollieren die Lagerbestände und helfen bei der Zubereitung und Präsentation von Speisen.
Im Restaurantservice dekorieren sie Gasträume und Tische und empfangen und bedienen die Gäste. Außerdem arbeiten Sie an der Bar oder am Getränkeausschank, bereiten dort Getränke zu und schenken diese aus. In der Systemgastronomie bereiten sie Speisen und Getränke zu, betreuen und bedienen die Gäste.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung zum Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie oder Restaurant- und Veranstaltungsgastronomie.
Ausbildungsverordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Ausbildungsplan
BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit und zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfungen.
Berufsschulen
- Berufskolleg Ehrenfeld, Köln (Schwerpunkt Systemgastronomie und Restaurantservice)
- Berufskolleg Bergisch Gladbach (nur Schwerpunkt Restaurantservice)
- Berufskolleg Dieringhausen Ernährung, Sozialwesen, Technik, Gummersbach (nur Schwerpunkt Restaurantservice)
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Berufsschulpflicht, Freistellung etc.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet nur im Herbst statt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine : Prüfungen IHK-AkA
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)