Rund um den Berufsausbildungsvertrag
Leitfaden zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrags
Die vorliegende Beschreibung richtet sich nach dem aktuellen Muster für einen Berufsausbildungsvertrag nebst Antrag auf Eintragung des DIHK. Sie liefert Erläuterungen zu jedem Feld und zeigt weitere Informationsquellen auf.
Informationen zum Ausfüllen einzelner Felder
Der Berufsausbildungsvertrag gliedert sich in die drei Abschnitte
- Antrag auf Eintragung (Blatt 1, 2 Seiten)
- Berufsausbildungsvertrag, Ausfertigung für IHK (Blatt 2, 2 Seiten) und
Berufsausbildungsvertrag, Ausfertigung für Ausbildende (Blatt 3, 4 Seiten)
mit identischen Feldern - Berufsausbildungsvertrag, Ausfertigung für Auszubildende (Blatt 4, 4 Seiten) mit identischen Feldern
Online-Vertrag
- Reichen Sie den Ausbildungsvertrag online ein! Weitere Informationen finden Sie im Absatz “Ausbildungsverträge einreichen”.
- Sie finden nachstehend die Hinweise, wie die Anwendung Online-Vertrag Sie an der entsprechenden Stelle unterstützt.
Antrag auf Eintragung (Blatt 1) – Seite 2
Feldname
|
Erläuterung
|
Zwischen ... zur Ausbildung im Ausbildungsberuf
|
Bitte geben Sie die korrekte vollständige Bezeichnung des Berufs gem. aktueller Ausbildungsordnung an (bitte auch Fachrichtung oder Wahlqualifikationen angeben, wenn seitens des Berufes gefordert).
Im Online-Vertrag wählen Sie – nach Anwahl des gewünschten Ausbilders/der gewünschten Ausbilderin – aus einer bestehenden Liste aus. |
Zuständige Berufsschule
|
Bitte tragen Sie die Berufsschule ein, an der der/die Auszubildende beschult werden wird. Welche Berufsschule zuständig ist, richtet sich i.d.R. nach dem Sitz der Ausbildungsstätte.
Die Anmeldung bei der Berufsschule ist Aufgabe des Ausbildungsbetriebs. Im Online-Vertrag wählen Sie aus einer bestehenden Liste aus. |
Öffentlicher Dienst
|
Zutreffendes bitte ankreuzen.
|
KNR
|
Kammernummer der IHK Kassel-Marburg: 139
Im Online-Vertrag wird dieses Feld automatisch gefüllt. |
BA-Betriebsnummer
|
Seit Januar 2021 muss die BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden.
Weitere Informationen: BA-Betriebsnummer Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit Im Online-Vertrag wird dieses Feld automatisch gefüllt, sofern sie durch Ihr Unternehmen initial an die IHK gemeldet wurde.
Bezeichnung, die in der Gewerbeanmeldung oder im Handelsregister eingetragen ist.
Im Online-Vertrag wird dieses Feld automatisch gefüllt. |
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
|
Adressdaten der Ausbildungsstätte.
Im Online-Vertrag werden diese Felder automatisch gefüllt. Weicht die Anschrift hier von der Anschrift der Ausbildungsstätte ab, muss diese unbedingt im Absatz § 3 – Ausbildungsstätte auf Seite 2 angegeben werden. |
Name, Vorname verantwortliche/-r Ausbilder/-in, Geburtsjahr
|
Sollte der/die angegebene Ausbilder/-in erstmalig für Ihren Betrieb ausbilden, muss er/sie vom Betrieb benannt werden. Dazu füllen Sie bitte ein Ausbilderdatenblatt aus und fügen Nachweise des Berufsabschlusses und der Ausbilderprüfung bei.
Im Online-Vertrag wählen Sie aus einer bestehenden Liste der für Ihr Unternehmen benannten Ausbilder aus. Wechsel beim Ausbilderpersonal ist der IHK unverzüglich mitzuteilen. |
Die sachliche und zeitliche Gliederung ...
|
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Weitere Informationen: Betrieblicher Ausbildungsplan (die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung) |
Öffentliche Förderung der Ausbildung
|
Zutreffendes bitte ankreuzen.
|
Wenn ja
|
Bitte ankreuzen, falls ein Punkt der Auswahl zutrifft: Sonderprogramm des Bundes/Landes, Außerbetriebliche Berufsausbildung nach § 76 SGB III, Ausbildung für Menschen mit Behinderung – Reha nach §§ 73
|
Angaben zur/zum Auszubildenden
|
|
weiblich, männlich, divers, ohne Angabe |
Zutreffendes bitte ankreuzen.
|
Adressdaten, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit
|
Bitte teilen Sie der IHK unbedingt Änderungen der Adressdaten mit, die sich ggf. während der Ausbildung ergeben.
|
Höchster allgemeiner Schulabschluss
|
Bitte geben Sie den höchsten Schulabschluss an.
|
Vorherige Berufsausbildung, vorheriges Studium |
Wenn zutreffend, bitte ankreuzen.
|
Berufsvorbereitung, berufliche Grundbildung
|
Wenn zutreffend, bitte ankreuzen.
|
Berufsausbildungsvertrag (Blatt 2) – Seite 1 und 2
Feldname
|
Erläuterung
|
Angaben zum Ausbildenden
|
Siehe Erläuterungen oben:
Antrag auf Eintragung (Blatt 1) – Seite 2 |
Angaben zur/zum Auszubildenden
|
Siehe Erläuterungen oben:
Antrag auf Eintragung (Blatt 1) – Seite 2 |
Angaben zum/zu gesetzlichen Vertreter(n)
|
|
keiner, Eltern, Mutter, Vater, Vormund
|
Zutreffendes bitte ankreuzen.
|
Name, Vorname, Anschrift
|
Namen und Anschrift aller gesetzlichen Vertreter sind anzugeben.
Vertretungsberechtigt sind beide Eltern gemeinsam, soweit nicht die Vertretungsberechtigung nur einem Elternteil zusteht. Ist ein Vormund bestellt, so bedarf dieser zum Abschluss des Ausbildungsvertrages der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.
|
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns noch minderjährig sind:
|
Ärztliche Bescheinigung gem. JArbSchG.
Eine Kopie der Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung gem. §32 Jugendarbeitsschutzgesetz ist zwingend mit Ausbildungsvertrag einzureichen. Weitere Informationen: Erstuntersuchung, Nachuntersuchung Im Online-Vertrag muss das Dokument spätestens mit dem unterzeichneten Vertrag hochgeladen werden. |
§ 1 – Dauer der Ausbildung
|
|
Dauer
|
Bitte die vollständige Ausbildungszeit laut Ausbildungsordnung eingeben.
Im Online-Vertrag wird das Feld automatisch gefüllt.
|
Anrechnung auf die Ausbildungsdauer aufgrund - Berufsausbildung - beruflicher Vorbildung |
Wenn zutreffend bitte inkl. der anzurechnenden Monate ausfüllen. Bitte Nachweise (z. B. Zeugnisse) beilegen bzw. im Online-Vertrag mit hochladen.
Eine Anrechnung (§ 7) formuliert folgende Voraussetzungen:
§ 7 (1): Es gibt eine Landesverordnung (z.B. Berufsfachschul-Anrechnungs-VO); § 7 (2): Falls es keine Landesverordnung gibt, kann die zuständige Stelle im Einzelfall über eine Anrechnung entscheiden.
§ 7 (3): Immer erforderlich ist ein gemeinsamer Antrag von Betrieb und Azubi.
Beispiele für Anrechnungsmöglichkeiten:
Rechtsverordnung
Ausbildung in einem anderen Beruf mit (z.T.) vergleichbaren Inhalten (bspw. Kfz-Mechatroniker und Berufskraftfahrer)
Vorausbildung im gleichen Beruf nicht abgeschlossen
unechte Stufenausbildung (Verkäufer/Kaufleute im Einzelhandel, Maschinen- und Anlagenführer u.v.a.)
Berufsausbildung im Ausland in einem vergleichbaren Beruf
Weitere Informationen: Ausbildungsverkürzung
|
Die Berufsausbildung wird in - Vollzeit - Teilzeit durchgeführt |
Bitte zutreffendes ankreuzen.
Bitte ergänzen Sie bei Teilzeit die weiteren geforderten Angaben.
Ausbildende und Auszubildende können die Durchführung der Berufsausbildung in Teilzeit vereinbaren (§ 7a BBiG). Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung ist auf ganze Monate abzurunden. Auf Verlangen der Auszubildenden verlängert sich die Ausbildungsdauer auch über die Höchstdauer des Eineinhalbfachen hinaus bis zur nächsten möglichen Abschlussprüfung. Der Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages kann mit dem Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer verbunden werden.
Weitere Informationen: Teilzeitausbildung. |
Die Ausbildungsdauer verkürzt sich …
|
Wenn zutreffend bitte inkl. der anzurechnenden Monate ausfüllen. Bitte Nachweise (z. B. Zeugnisse) beilegen bzw. im Online-Vertrag mit hochladen.
Eine Verkürzung (§ 8 (1)) ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Es muss zu erwarten sein, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Ausbildungszeit erreicht wird.
Es gibt einen gemeinsamen Antrag von Betrieb und Auszubildendem/-r.
Beispiele für Verkürzung:
Abitur/mittlere Reife (BiBB-Empfehlung)
Lebensalter
Berufserfahrung ohne Ausbildungsabschluss
fachlich passende EQ (Einzelfall)
Studienabbrecher
Weitere Informationen: Ausbildungsverkürzung
|
Die Berufsausbildung wird im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums absolviert.
|
Wenn zutreffend bitte ankreuzen.
|
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt am ... und endet am ... |
Bitte die Ausbildungsdauer eintragen (Datum des ersten und letzten Ausbildungstags).
Im Online-Vertrag wird das Ausbildungsende automatisch berechnet und angezeigt. Bitte achten Sie darauf, dass der Ausbildungsbeginn mit dem Schuljahresanfang und das Ende mit dem Sommer- oder Winterabschlussprüfungstermin korrespondiert. |
Probezeit
|
Bitte zutreffendes ankreuzen.
Die Probezeit muss gem. § 20 Berufsbildungsgesetz mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. |
§ 2 – Ausbildungsstätte
|
|
Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach § 4 Nr. 12 dieses Vertrages in ...
|
Weicht die Vertragsanschrift unter „Angaben zum Ausbildenden” von der Anschrift der Ausbildungsstätte ab, diese bitte unbedingt hier angeben. Ansonsten kann auf oben verwiesen werden.
|
§ 3 – Pflichten des Ausbildenden
|
|
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte(n)
|
Anschrift eines evtl. Partnerbetriebs. Dies ist zwingend, wenn dieser nötig ist, um Ausbildungsinhalte abzudecken.
Optional, wenn zur freiwilligen Ergänzung. |
§ 4 – Pflichten der/des Auszubildenden
|
|
Führung von schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweisen. Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt geführt: ... |
Bitte zutreffendes ankreuzen.
Es ist unbedingt anzugeben, wie die Ausbildungsnachweise geführt werden. Schriftlich heißt ausgedruckte Form. Elektronisch heißt mit Hilfe einer speziellen Berichtsheft-Software in unserem Bildungsportal. Weitere Informationen: Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) |
§ 5 – Vergütung und sonstige Leistungen
|
|
Geltungsbereich eines gültigen Tarifvertrages
|
Bitte geben Sie es an, wenn ein Tarifvertrag bindend für das Vertragsverhältnis ist. Wenn ja, bitte die Information ergänzen.
Weitere Informationen: Ausbildungsvergütung |
Der Ausbildende zahlt der/dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung; diese beträgt ...
|
Bitte geben Sie die Ausbildungsvergütung pro Ausbildungsjahr an. Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach Branche des Ausbildungsbetriebes. Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob es eine Erhöhung der einzelnen Branchen gab. Diese muss dann entsprechend angepasst werden.
|
§ 6 – Ausbildungszeit, Anrechnung und Urlaub
|
|
Tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit
|
Bitte geben Sie die tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit (Arbeitszeit) an.
Hinweis: Nach dem JArbSchG beträgt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit (Ausbildungszeit) bei noch nicht 18 Jahre alten Personen grundsätzlich acht Stunden. Ist allerdings die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen auf weniger als acht Stunden verkürzt, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche bis zu achteinhalb Stunden beschäftigt werden (§ 8 JArbSchG). Im Übrigen sind die Vorschriften des JArbSchG über die höchstzulässigen Wochenarbeitszeiten zu beachten.
Weitere Informationen: Das Jugendarbeitsschutzgesetz
Hinweis: Teilzeitausbildung – Im Berufsausbildungsvertrag ist für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum der Berufsausbildung die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit zu vereinbaren. Diese Kürzung darf bei einer Teilzeitberufsausbildung jedoch nicht mehr als 50 Prozent betragen.
Weitere Informationen: Teilzeitausbildung |
Urlaub Es besteht ein Urlaubsanspruch ... |
Bitte den Urlaub für alle Kalenderjahre während der Ausbildung angeben.
- 6-Tage-Woche: in Werktagen
- 5-Tage-Woche: in Arbeitstagen
Für volljährige Azubis gilt der Mindesturlaub gem. Bundesurlaubsgesetz, für minderjährige gem. JArbSchG.
Bei Tarifbindung gilt der Tarifvertrag.
Wenn das Ausbildungsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet (ab dem 1.7. eines Jahres) ist ein Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Mindestjahresurlaub entstanden.
Mindestens halbe Tage sind auf volle Tage aufzurunden.
Weitere Informationen: Der Urlaub
|
§ 7 – Sonstige Vereinbarungen; Hinweis auf anzuwendende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
|
Bei Bedarf ergänzen.
U. a. können als integraler Bestandteil der Ausbildung Ausbildungsabschnitte im Ausland bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer vereinbart werden. Weiterhin können Zusatzqualifikationen vereinbart werden. Diese können Wahlbausteine in neuen Ausbildungsordnungen oder Teile anderer Ausbildungs- oder Fortbildungsordnungen sein. Zusatzqualifikationen müssen gesondert geprüft und bescheinigt werden. |
Anlage gemäß § 4 Nr. 1 des Berufsausbildungsvertrages
|
Wenn zutreffend bitte ankreuzen.
Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Berufsausbildungsablaufs. |
ggf. Anlage gemäß § 6 Nr. 2 des Berufsausbildungsvertrages
|
Wenn zutreffend bitte ankreuzen.
Ausbildende gewähren Auszubildenden angemessene Wohnung und Verpflegung im Rahmen der Hausgemeinschaft. Diese Leistungen können in Höhe der nach § 17 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 % der Bruttovergütung hinaus. Können Auszubildende während der Zeit, für welche die Vergütung fortzuzahlen ist, aus berechtigtem Grund Sachleistungen nicht abnehmen (z. B. bei Urlaub, Krankheitsausfall, etc.), so sind diese nach den Sachbezugswerten abzugelten. |
Unterschriften
|
Der Vertragssatz ist auf allen Exemplaren von den Vertragspartnern zu unterschreiben:
vom Ausbildenden (der im Unternehmen für Einstellungen Berechtigte)
vom Auszubildenden
bei Minderjährigen von allen gesetzlichen Vertretern.
|
Allgemeine Hinweise
- Bitte achten Sie darauf, dass bei den Vertragsexemplaren das „Kleingedruckte“ (Rechte und Pflichten gem. Berufsbildungsgesetz) auf der Rückseite abgedruckt oder als Anhang dabei ist.
- Bitte händigen Sie dem Azubi bei Vertragsabschluss die Ausbildungsverordnung seines Ausbildungsberufs sowie den Betrieblichen Ausbildungsplan aus.
- Der Ausbildungsbetrieb und der/die Auszubildende, ggf. auch dessen gesetzliche Vertreter, erhalten nach Eintragung von der IHK jeweils Zugangsdaten für das Bildungsportal. Dort kann die Eintragungsbestätigung abgerufen werden. Bitte überprüfen Sie nach deren Erhalt die darin enthaltenen Angaben auf Richtigkeit.
- Änderungen des Ausbildungsvertrages sind der IHK unverzüglich mitzuteilen.
- Bitte teilen Sie der IHK auch unbedingt Änderungen der Adressdaten mit, die sich ggf. während der Ausbildung ergeben.
Ausbildungsverträge online einreichen
Einen Zugang erhält jeder Ausbildungsbetrieb automatisch mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages:
Bitte reichen Sie folgende Dokumente als Anlage online hoch:
- den Antrag auf Eintragung mit Unterschrift und Firmenstempel
- das vollständig unterschriebene Vertragsexemplar für die IHK
- den anhand des Ausbildungsrahmenplans erstellten Betrieblichen Ausbildungsplan (die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung)
- ggf. noch weitere notwendige Dokumente (z. B. Schulzeugnisse, ärztliche Bescheinigung)
Ausbildungsverträge in Papierform einreichen
Reichen Sie bitte den vom Ausbildungsbetrieb unterzeichneten Antrag auf Eintragung und das Vertragsexemplar für die IHK, welches vom Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden sowie ggf. von dessen gesetzlichen Vertretern unterzeichnet wurde sowie ggf. weitere Anlagen (z.B. Zeugnisse bei Verkürzungen, ärztliche Bescheinigung usw.) unverzüglich nach Vertragsabschluss bei der IHK Kassel-Marburg zur Eintragung ein. Legen Sie bitte als Kopie den von Ihnen anhand des Ausbildungsrahmenplans erstellten Betrieblichen Ausbildungsplan (die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung) ausgefüllt und unterschrieben bei.