REACH: Neues Merkblatt zu Pflichten für Unternehmen

Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Europäischen Union.
REACH stellt sicher, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Das bedeutet, dass für die hergestellten und in Verkehr gebrachten Chemikalien eine sichere Verwendung gewährleistet werden muss. Der Anwendungsbereich von REACH umfasst daher Chemikalien in Form von Stoffen, als Stoffe in Gemischen und in Erzeugnissen. Von REACH betroffen sind demnach Unternehmen, die bei ihrer Tätigkeit mit chemischen Stoffen jedweder Art Kontakt haben.
Ein neu erstelltes Merkblatt soll einen ersten Überblick über die Pflichten nach REACH geben. Es bietet insbesondere Importeuren, die zum ersten Mal mit Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen in Berührung kommen, eine Hilfestellung, welche Pflichten es nach REACH zu beachten gilt. Allen weiteren Adressaten unter REACH (Produzenten und Verwender) bietet es ebenfalls eine Übersicht über die einzuhaltenden Pflichten.
Quelle: DIHK