Europäische Chemikalienagentur: Leitfäden zu REACH, CLP und zu Bioziden
Die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hält auf ihrer Homepage zahlreiche Leitfäden zur Umsetzung der europäischen REACH-, CLP- und Biozide-Verordnung bereit.
Unternehmen, die von einer der EU-Verordnungen zu REACH, CLP oder Bioziden betroffen sind, können in den Leitfäden zahlreiche Informationen und Hilfestellung dazu finden, wie vorgegangen werden sollte (z. B. bei der Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes gemäß REACH-Verordnung, zu den Anforderungen an den nachgeschalteten Anwender gemäß REACH-Verordnung, etc.). Die Leitfäden bieten Unternehmen insofern eine erste Hilfestellung bei der Umsetzung der europäischen REACH-Verordnung, der europäischen CLP-Verordnung sowie der europäischen Biozideverordnung im Betrieb.
Die Leitfäden sind für die jeweiligen Gebiete unter den folgenden Links abrufbar:
- REACH: Leitlinien zu REACH - ECHA (europa.eu)
- CLP: Leitlinien zur CLP-Verordnung - ECHA (europa.eu)
- Biozide: Leitlinien zur Biozid-Gesetzgebung - ECHA (europa.eu)
Auf Bundesebene bietet zudem das REACH-CLP-Biozide-Helpdesk der Bundesbehörden betroffenen Unternehmen eine weitere Hilfestellung mit zahlreichen Informationen, Veranstaltungshinweisen, etc. Das Helpdesk ist unter folgendem Link zu erreichen: Helpdesk - Startseite - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (reach-clp-biozid-helpdesk.de)
Zuständige Behörde in Baden-Württemberg für das Gebiet der Chemikaliensicherheit ist die baden-württembergische Marktüberwachung, Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 11, Referat 114: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abteilungen/abteilung-11/referat-114/
Sachgebiet REACH