REACH: Kommission beschränkt Verwendungen von PFHxA
Die EU-Kommission hat am 19. September 2024 die Beschränkung Unecafluorhexansäure („PFHxA“) und verwandten Stoffen in bestimmten Produkten beschlossen. Die Stoffe sind eine Untergruppe von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).
Die beschlossene Verordnung erweitert den Anhang VII der REACH-Verordnung. Damit werden der Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Textilien und Gemischen für die breite Öffentlichkeit, Lebensmittelverpackungen sowie Kosmetika verboten.
Die beschlossene Verordnung erweitert den Anhang VII der REACH-Verordnung. Damit werden der Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Textilien und Gemischen für die breite Öffentlichkeit, Lebensmittelverpackungen sowie Kosmetika verboten.
Die PFHxA-Beschränkung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt förmlich in Kraft. Sie wird je nach Verwendung nach Übergangszeiträumen zwischen 18 Monaten und 5 Jahren wirksam.
Den offiziellen Verordnungstext finden Sie hier: Link. Die Pressemeldung der Kommission finden Sie hier: Link.
Quelle: DIHK