REACH: Kandidatenliste um einen Stoff erweitert
Im üblichen halbjährlichen Rhythmus hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Liste der “Kandidatenstoffe” erweitert, aktuell im November 2024 “nur” um einen weiteren Stoff und zwar Triphenylphosphat (EG-Nummer: 204-112-2, CAS-Nummer: 115-86-6).
Er wurde neu aufgenommen aufgrund von endokrinen Disruptor-Eigenschaften. Verwendet wird er, soweit allgemein bekannt, als Flammenhemmer und Weichmacher in Kunststoffen, Hilfsstoffen und Dichtmitteln.
Zuvor war im Sommer 2024 neu aufgenommen worden:
Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid (EG Nr.: 201-279-3, CAS Nr.: 80-43-3).
Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxid (EG Nr.: 201-279-3, CAS Nr.: 80-43-3).
Dieser wird primär als Flammschutzmittel verwendet, aber weist reproduktionstoxische Eigenschaften auf.
Die hier auf der ECHA-Homepage zu findende Kandidatenliste umfasst nun insgesamt 242 SVHC-Einträge (substances of very high concern). Die besagten Stoffe „kandidieren“ für eine Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung, was langfristig eine Zulassungspflicht bedeuten könnte. Kurzfristig entsteht mit der Bekanntgabe die Pflicht zur Weitergabe von Informationen längs der Lieferkette an gewerbliche Kunden, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im gelieferten Erzeugnis enthalten ist.
Davor waren im Januar 2024 fünf weitere Stoffe bekannt gegeben worden. Es handelte sich um:
- 2,4,6-Tri-tert-butylphenol (EC-Nr. 211-989-5, CAS-Nr. 732-26-3, reproduktionstoxisch, persistent-bioakkumulierbar-toxisch):
Verwendung z. B. zur Herstellung eines anderen Stoffes; Formulierung von Gemischen und in Kraftstoffprodukten - 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol, (EC-Nr. 221-573-5, CAS-Nr. 3147-75-9, sehr persistent und sehr bioakkumulierend):
Verwendung z. B. in Air-Care-Produkten, Beschichtungsprodukten, Kleb- und Dichtstoffen, Schmiermitteln und Fetten, Poliermitteln und Wachsen sowie Wasch- und Reinigungsmitteln - 2-(dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on (Handelsnamen: Omnirad 379, Iragacure 379; EC-Nr. 438-340-0, CAS-Nr. 119344-86-4, reproduktionstoxisch):
Verwendung z. B. in Tinten und Tonern und in Beschichtungsprodukten - Bumetrizol (EC-Nr. 223-445-4, CAS-Nr. 3896-11-5, sehr persistent und sehr bioakkumulierend):
Verwendung z. B. in Beschichtungsprodukten, Klebstoffen und Dichtungsmitteln sowie Wasch- und Reinigungsmitteln - Oligomerisations- and Alkylreaktionsprodukte von 2-Phenylpropan and Phenol (EC-Nr. 700-960-7, sehr persistent und sehr bioakkumulierend):
Verwendung z. B. als Kleb- und Dichtstoffe, Beschichtungsprodukte, Füllstoffe, Spachtelmassen, Putze, Modelliermasse, Tinten und Toner sowie Polymere.
Zuvor war die Kandidatenliste Mitte 2023 um folgende zwei Stoffe ergänzt worden:
- Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid (EC Nr.:278-355-8, CAS-Nr.:75980-60-8, reproduktionstoxisch):
Verwendung z. B. als Photoinitiator in Tinten, Tonern und Polymeren und - Bis(4-chlorphenyl)sulphon (EC Nr.: 201-247-9, CAS Nr.: 80-07-9, sehr persistent und sehr bioakkumulierend):
Verwendung z. B. zur Herstellung von temperaturbeständigen Polymeren wie PES oder Polysulfon
Die hier auf der ECHA-Homepage zu findende Kandidatenliste umfasst nun insgesamt 242 SVHC-Einträge (substances of very high concern). Die besagten Stoffe „kandidieren“ für eine Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung, was langfristig eine Zulassungspflicht bedeuten könnte. Kurzfristig entsteht mit der Bekanntgabe die Pflicht zur Weitergabe von Informationen längs der Lieferkette an gewerbliche Kunden, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im gelieferten Erzeugnis enthalten ist.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein