Einwegkunststoffprodukte

Online | Infoveranstaltung des UBAs zum EWKFondsG | 04.12.2024 | 13:00 - 14:00 Uhr 

Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten - wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten - die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen.

Getränkebehälter: Verschlüsse und Deckel müssen seit dem 03.07.2024 fest mit den Einwegkunststoffgetränkebehältern verbunden sein

Seit dem 3. Juli 2024 dürfen gemäß § 3 Abs. 1 EWKKennzV alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Füllvolumen von bis zu drei Litern bei denen die Verschlüsse oder Deckel ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Verschlüsse oder Deckel während der vorgesehenen Verwendungsdauer am Behälter befestigt bleiben (sog. Tethered Caps).

Einwegkunststofffonds: Information zu Pflichten nach Einwegkunststofffondsgesetz

Im öffentlichen Teil des Registers ist für jeden einsehbar, wer der Registrierungspflicht bereits nachgekommen ist. Verstöße gegen die Registrierungspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

EU-Verpackungsverordnung: EU-Parlament nimmt neue Regeln für nachhaltigere Verpackungen in der EU an

Am 24. April 2024 nahm das Parlament neue Regeln an, die für nachhaltigere Verpackungen und weniger Verpackungsmüll in der EU sorgen sollen.

Kunststoffabfälle aus Deutschland: Handlungsempfehlungen zu einer umweltgerechten Behandlung im In- und Ausland

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine neue Publikation veröffentlicht.

Verpackungen: ZSVR veröffentlicht Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in Englisch und bietet damit erweiterten Service für ausländische Unternehmen

Die ZSVR hat den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen nun auch in englischer Sprache veröffentlicht. Damit baut sie Sprachbarrieren ab und sorgt gleichzeitig für noch mehr Rechtssicherheit und Transparenz.

Einwegkunststofffonds: Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds ist am 1. April 2024 erfolgreich gestartet

Das am 15. Mai 2023 verkündete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller ab 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen.

Einwegkunststofffonds: Verordnung über Abgabesätze und Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt

Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt (20/8128).

Einwegkunststofffonds: Welche Unternehmen fallen unter das neue Gesetz?

Am 15. Mai 2023 ist im Bundesgesetzblatt das „Einwegkunststofffondsgesetz“ (EWKFondsG) verkündet worden, welches nun stufenweise in Kraft tritt. Betroffen sind „Hersteller“ ganz bestimmter Produkte, die in Anlage 1 zum Gesetz (siehe Seite 13) als Ziffern 1 bis 8 aufgelistet sind.

BMUV: Maßnahmenbericht zu bestimmten Einwegkunststoffprodukten

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat am 31.3.2022 einen Bericht zu „Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von bestimmten Einwegkunststoffprodukten“ veröffentlicht.


Neue Regeln für Einwegkunststoffprodukte seit 3. Juli 2021: Verbote, Kennzeichnungs- und Beschaffenheitspflichten

Zum 3. Juli 2021 gelten in Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (RL 2019/904 (EU); single-use-plastics-directive) verschiedene Regelungen, die Unternehmen, die (befüllte) Einwegkunststoffprodukte z. B. herstellen, importieren, in den Verkehr bringen, vertreiben etc. zu beachten haben. Grundlage sind die neue Eiwegkunststoffverbotsverordnung und die neue Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung.