Einwegkunststofffonds: Verordnung über Abgabesätze und Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt
Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt (20/8128).
Damit soll die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem für die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt werden. Der Bundestag muss der Verordnung aufgrund Paragraf 30 Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) noch zustimmen.
Laut des Mitte Mai 2023 in Kraft getretenen EWKFondsG müssen Hersteller von Plastikprodukten wie etwa Getränkebechern, Tüten- und Folienverpackungen, leichten Tragetaschen, Luftballons oder Tabakfiltern ab 1. Januar 2024 eine Abgabe zahlen. Mit der Verordnung legt die Bundesregierung nun fest, wie viel: Für ein Kilogramm in Verkehr gebrachte Lebensmittelbehälter sollen Hersteller beispielsweise 0,18 Euro als Abgabe entrichten, für Getränkebecher 1,24 Euro, für Tüten- und Folienverpackungen 0,88 Euro. Für leichte Tragetaschen ist eine Abgabe in Höhe von 3,80 Euro pro Kilogramm vorgesehen; für Luftballons müssen Hersteller 4,34 Euro pro Kilogramm und für Tabakprodukte mit Filtern pro Kilogramm 8,97 Euro bezahlen.
Die Mittel aus dem Fonds sollen ab 2025 auf Grundlage des Vorjahres an die öffentliche Hand als Ersatz für die entstandenen Kosten für der Abfallsammlung und -entsorgung ausgezahlt werden. Nach dem nun vorgestellten Punktesystem sollen Kommunen innerorts zum Beispiel für das Reinigen von Strecken pro Kilometer zehn Punkte erhalten, für Flächen drei Punkte pro 1.000 Quadratmeter. Die Entsorgung pro Tonne Abfall soll 31,5 Punkte bringen.
Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz hatte die Bundesregierung den letzten Baustein der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt, deren Ziel es vor allem ist, das achtlose Wegwerfen von Plastikabfällen zu begrenzen. Mit der Regelung sollen die Hersteller von Einwegplastikprodukten an den Kosten für Maßnahmen der Abfallentsorgung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligt werden.
Unter nachfolgendem Link kann das Bundesgesetzblatt mit den Informationen zu den einzelnen Abgabesätzen sowie des Punktesystems zum Einwegkunststofffond abgerufen werden.
Bundesgesetzblatt Teil I - Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds - Bundesgesetzblatt
Bundesgesetzblatt Teil I - Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds - Bundesgesetzblatt
Quelle: DIHK
Weitere Informationen zur Vorarbeit des UBA
- Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie | Umweltbundesamt
- Fragen und Antworten rund um den Einwegkunststofffond
- Gesetzesentwurf vom 04.11.2022 (PDF)
- Unternehmen sollen künftig für Entsorgung von Einwegkunststoff zahlen | Umweltbundesamt