Beschaffung der öffentlichen Hand
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt zahlreichen Vorschriften, an die sich öffentliche Auftraggeber und private Anbieter gleichermaßen halten müssen. Was zunächst den Verdacht unnötiger Bürokratie erwecken mag, dient einer Reihe übergeordneter Ziele und nicht zuletzt der Rechtssicherheit der anbietenden Unternehmen.