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Mindestlohn und Öffentliches Auftragswesen
Nr. 105581
Mindestlohn und Öffentliches Auftragswesen
Das Mindestlohngesetz ist in Kraft, die Landesgesetze, die den Mindestlohn für öffentliche Aufträge regeln, sind jedoch nicht außer Kraft getreten.
Die Übersicht über die einzelnen Landesvorgaben und rechtlichen Regelungen finden Sie hier.
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