Europaweite Ausschreibungen


Seit 18. April 2016 gelten neue Regeln für die Durchführung europaweiter Ausschreibungen. Insgesamt drei EU-Vergaberichtlinien (2014/23 bis 25/EU) sind in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Basis bildet das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) mit dem novellierten Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Das GWB, Teil 4, umfasst die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen. Der Ablauf eines Verfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, die Eignungsprüfung, den Zuschlag bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind darin vorgezeichnet.
Die Regeln des GWB, Teil 4, werden in der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts  (VergRModVO) auf gegriffen und detailliert in den nachstehenden Rechtsverordnungen ausgeführt:
  • Vergabeverordnung (VgV),
  • Sektorenverordnung (SektVO),
  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV),
  • Vergabestatistikverordnung (VergStatVO),
  • Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit  (VSVgV)

Wichtiges in Kürze

Ausschreibungen sowie Nachprüfungsverfahren, die vor dem Start der Vergaberechtsreform begonnen haben, werden nach dem Recht zu Ende geführt, das galt, als das Vergabeverfahren eingeleitet wurde.

Eignungsprüfung mit der EEE

Eine leichtere Prüfung der Eignung von Unternehmen bei europaweiten Ausschreibungen verspricht man sich von der seit 18. April von Unternehmen einsetzbaren Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ersetzt vorläufig die Eignungsnachweise. Öffentliche Auftraggeber müssen die EEE akzeptieren. Ihr Vorteil dabei: Sie müssen dadurch nur noch von dem Unternehmen die Nachweise anfordern, das den Zuschlag erhalten soll. Deutschsprachige EEE-Services sind hier abrufbar.

Verpflichtende eVergabe bei europaweiten Ausschreibungen

Die EU gibt vor, dass Bekanntmachungen von Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte zukünftig elektronisch veröffentlicht werden müssen. Auch die Vergabeunterlagen dazu müssen digital unentgeltlich und ohne verpflichtende Registrierung zur Verfügung gestellt werden. Ab 2018 soll das komplette Vergabeverfahren online abgewickelt werden.