Schwellenwerte für EU-weite Vergaben
Die Schwellenwerte für EU-weite Vergaben werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission geprüft und angepasst.
Die Änderungen der Schwellenwerte sind abhängig von Wechselkursentwicklungen, die auf Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) beruhen. Am 30.10.2019 hat die EU-Kommission die zu erwartenden EU-Schwellenwerte für 2020/2021 angekündigt. Die neuen nach unten angepassten Schwellenwerte müssen noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Ab dem 1. Januar 2020 sind Öffentliche Aufträge EU-weit auszuschreiben, wenn der Auftragswert folgende Beträge erreicht oder überschreitet:
Auftragsart
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Werte in Euro
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Liefer- und Dienstleistungsaufträge |
214.000 Euro
(bisher: 221.000 Euro) |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberer und oberster Bundesbehörden
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139.000 Euro
(bisher: 144.000 Euro) |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern
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428.000 Euro
(bisher: 443.000 Euro) |
Bauaufträge
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5.350.000 Euro
(bisher: 5.548.000 Euro) |
Konzessionsvergaben
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5.350.000 Euro (bisher: 5.548.00 Euro) |