Recht und Steuern

Gesellschaftsrecht

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Rechtsformen im Überblick

Eine der grundlegendsten Fragen bei der Unternehmensgründung ist die nach der optimalen Rechtsform. Die IHK Hannover stellt die gängigsten Rechtsformen vor.

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Rechtsformen im Überblick (tabellarisch)

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist für Unternehmensgründer von großer Bedeutung. Die wesentlichen Unterschiede der gängigsten Rechtsformen in Deutschland hat die Industrie- und Handelskammer in einer Tabelle zusammengefasst.

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Der Kaufmann im Handelsrecht

Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Dies ist jeder Gewerbebetrieb, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

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Was Kleingewerbetreibende wissen müssen

Kleingewerbetreibende sind Unternehmer, deren Geschäftsumfang als überschaubar gilt. Sie sind deshalb beispielsweise nicht dazu verpflichtet, eine doppelte Buchführung oder Inventur zu führen und müssen auch keine Bilanzen erstellen. Trotz zahlreicher Erleichterungen, die für Kleingewerbetreibende gelten, müssen auch sie einige gesetzliche Vorgaben beachten.

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Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Was bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu beachten ist, hat die IHK Hannover in einem Merkblatt zusammengestellt.

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Modernisierung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Ab 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gilt ohne Übergangsregelung auch für bestehende Gesellschaften. Welches sind die wichtigsten Veränderungen und worauf müssen Sie als Unternehmer besonders achten?

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Auflösung, Auseinandersetzung und Beendigung einer GbR

Wenn Gesellschafter an der Fortführung einer GbR kein Interesse mehr haben, ist diese nicht einfach beendet. Ist noch Gesellschaftsvermögen vorhanden, endet der rechtliche Bestand einer GbR nämlich nicht mit ihrer Auflösung, sondern erst mit dem Abschluss der Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens.

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Die Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der alle Gesellschafter den Gläubigern unbeschränkt haften.

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GmbH und Co. KG

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich und unbegrenzt haftende Gesellschafter jedoch keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Seit vielen Jahren ist die GmbH bundesweit eine beliebte Rechtsform, weil sie vielseitig verwendbar und das Haftungsrisiko durch Beschränkung auf das Vermögen der GmbH kalkulierbar und überschaubar ist.

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Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), im Sprachgebrauch auch Mini-GmbH genannt, ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH – quasi eine Einstiegsvariante zur GmbH. Als Sonderform der GmbH ist auch sie eine juristische Person (Kapitalgesellschaft) und hat damit eine eigenständige Rechtspersönlichkeit.

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Auflösung, Liquidation, Löschung einer GmbH

Bevor eine bestehende GmbH im Handelsregister gelöscht werden kann, müssen zahlreiche gesetzlich vorgegebene Formalitäten beachtet werden.

Änderung einer UG in eine Voll-GmbH: Ein Leitfaden
Änderung einer UG in eine Voll-GmbH: Ein Leitfaden

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) ist eine besondere Form der Kapitalgesellschaft bzw. von GmbH, die oft auch als "Mini-GmbH" bezeichnet wird. Diese Art von Gesellschaft bietet Unternehmern die Möglichkeit, bereits mit einem sehr geringen Stammkapital eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen. Gesellschafter einer UG sind verpflichtet, 25 % des jährlichen Gewinns als Rücklage zu behalten, um das Eigenkapital der Gesellschaft zu stärken.

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Die eingetragene Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft ist eine Gesellschaft ohne geschlossene Mitgliederzahl mit dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs zu fördern.