Fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr (GKV)

Sie möchten Unternehmer oder Verkehrsleiter im Güterkraftgewerbe werden? Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) muss die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens durch eine Fachkundeprüfung vor der am Wohnsitz zuständigen IHK nachweisen.

Unsere nächsten Prüfungstermine und die Anmeldung finden Sie hier:
--> Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr


Alle Informationen zu den Themengebieten finden Sie in unserem "Merkblatt Güterkraftverkehr. Hier finden Sie auch Literatur- und Schulungshinweise.

Was ist ein Verkehrsleiter?

Im Kern entspricht der Verkehrsleiter der bekannten "zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs/ Omnibusverkehrs bestellten Person"
Neu ist, dass ein Unternehmen ggf. eine andere Person als Verkehrsleiter vertraglich beauftragen kann. Dieser vertraglich beauftragte Verkehrsleiter darf dann höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeuge leiten. Voraussetzung für den Einsatz eines „externen Verkehrsleiters“ ist ein ständiger Aufenthalt in der EU und eine detaillierte vertragliche Regelung über die durchzuführenden Aufgaben. Zu den zu regelnden Aufgaben zählen insbesondere
  • das Instandhaltungsmanagement für die Fahrzeuge
  • die Prüfung der Beförderungsverträge und Beförderungsdokumente
  • die grundlegende Rechnungsführung
  • die Zuweisung der Ladung oder die Fahrdienste an die Fahrer und Fahrzeuge
  • die Prüfung der Sicherheitsverfahren.
Die Tätigkeit des Verkehrsleiters muss unabhängig von den Interessen eines etwaigen Auftraggebers wahrgenommen werden, für die das Unternehmen Beförderungen durchführt.

Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr betreiben, unterliegen nicht den Bestimmungen der EU-Verordnung. Sie sind von den Regelungen, wie seither auch, nicht betroffen.

Gibt es weitere Möglichkeiten, die fachliche Eignung nachzuweisen?

Ja, Sie können Ihre fachliche Eignung neben der Prüfung auf 2 Arten nachweisen:
  1. Anerkennung der fachlichen Eignung
  2. Anerkannte Abschlussprüfungen umschreiben

Die Prüfung

Grundsätzliches zur Prüfung
I. Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Sie können bei einem der zahlreichen Veranstalter ein Seminar besuchen oder sich mit Hilfe entsprechender Literatur im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter der IHK beratend zur Seite.
II. Anmeldung zur Prüfung
Die schriftliche Anmeldung erfolgt auf dem dafür vorgesehenen Formular. Es empfiehlt sich im Vorfeld mit der IHK telefonisch in Verbindung zu treten, um die Details in Bezug auf den Umfang, die Dauer sowie den Veranstaltungsort der Prüfung in Erfahrung zu bringen.
III. Einladung zur Prüfung
Die schriftliche Einladung zur Prüfung erfolgt spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin, der beiliegende Gebührenbescheid ist bis zur Prüfung zu begleichen. Die Prüfungsgebühr beträgt z. Zt., lt. Gebührenordnung der IHK Gießen-Friedberg, 290 Euro.
IV. Prüfungssachgebiete:
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, jeweils zweistündigen Teilen und ggf. einem ergänzenden ca. halbstündigen mündlichen Prüfungsgespräch. Alle Prüfungsteile werden an einem Tag geprüft. Die geprüften Sachgebiete entnehmen Sie bitte dem Orientierungsrahmen.


Stand: 29.08.2024