Wettbewerbsstreitigkeiten

Gemeinsame Einigungsstelle der IHK Gießen-Friedberg und der IHK Lahn-Dill zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten bei der IHK Gießen-Friedberg

Die bei der IHK Gießen-Friedberg eingerichtete Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb kann von Firmen, Verbänden und auch von Verbrauchern angerufen werden. Aus einem von der Einigungsstelle geschlossenen Vergleich findet die Zwangsvollstreckung statt. Durch die Anrufung der Einigungsstelle wird die Verjährung in gleicher Weise wie durch eine Klageerhebung unterbrochen.


Stand: 10.04.2024