Initiative gegen den Abmahnmissbrauch

Das Gesetz  gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erlaubt es Mitwettbewerbern, die als Konkurrenten in der gleichen Branche tätig sind sowie bestimmten Wettbewerbsvereinen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu verschicken. Dies ist grundsätzlich eine sinnvolle Regelung, denn dadurch können Rechtsstreite direkt ohne Einschaltung der Gerichte beigelegt werden. In den letzten Jahren haben aber viele Unternehmen Abmahnungen von unseriösen Abmahnvereinen oder Anwälten angeblicher Miterwerber erhalten, die nur dazu dienten, Gebühren geltend zu machen. Abmahnmissbrauch ist zu einem fragwürdigen Geschäftsmodell geworden. Für das Unternehmen, das eine Abmahnung erhalten hat, bedeutet jede Abmahnung finanziellen und personellen Aufwand, denn es ist in der Regel nicht leicht erkennbar, ob eine Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist.
Der DIHK sowie die Verbände des Mittelstands, des Handels und der Digital- und Werbewirtschaft haben sich daher zur Initiative „Private Rechtsdurchsetzung stärken – Abmahnmissbrauch bekämpfen“ zusammengeschlossen.  Sie fordern vom Gesetzgeber eine Anpassung im Recht der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

Stand: 16.04.2024