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Fokusthema: Ferienbeschäftigung


Schüler können die Sommerferien nutzen, um in dieser Zeit ihr Taschengeld auszubessern. Sie jobben dann in einem Betrieb und lernen gleichzeitig verschiedene Berufsbilder kennen. Unternehmer haben dadurch die Chance, den Schülern Einblicke in ihr Unternehmen zu geben und sie für eine Ausbildung zu begeistern.
Kinderarbeit
Die Beschäftigung von Kindern bis 15 Jahren ist grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Jugendliche, d.h. 15 bis 18-Jährige, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Diese beträgt in Thüringen 10 Jahre. Für Ferienarbeit gilt jedoch eine Ausnahme. Demnach ist eine Beschäftigung von vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen während der Schulferien möglich.
Keine ärztliche Erstuntersuchung
Vor Aufnahme einer dauerhaften Tätigkeit oder einer Ausbildung müssen Minderjährige eine Ärztliche Erstuntersuchung gem. § 32 JArbSchG durchführen. Für einen Ferienjob ist eine solche Erstuntersuchung nicht erforderlich.
Besonderheiten Ferienjob
Zwar sind die Ferienjobber prinzipiell Arbeitnehmer, aber es gibt eine Reihe von Besonderheiten, etwa bei der Arbeitszeit. Auch über die Versicherung in den gesetzlichen Sozialversicherungen und über steuerliche Belange sollte man sich vor der Einstellung eines Ferienjobbers Gedanken gemacht haben.
Stand: 28 Juni 2024