Ausbildung für Menschen mit Behinderung
Die Ausbildung für behinderte Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht aufnehmen können, erfolgt grundsätzlich gemäß den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Vorrangiges Ziel bei allen Bemühungen, insbesondere um Jugendliche mit Behinderungen, muss es sein, sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss zu führen. Hierbei gilt es, Benachteiligungen in der gleichberechtigten Teilhabe an der beruflichen Bildung unmittelbar oder mittelbar von behinderten Menschen zu vermeiden.
Durch den Berufsbildungsausschuss der IHK Ostthüringen zu Gera erlassenen Regelungen zur Ausbildung behinderter Menschen |
Fachpraktiker/-in für Büromanagement |
Fachpraktiker/-in für Gastronomie |
Fachpraktiker/-in Elektrotechnik |
Fachpraktiker/-in in der Floristik |
Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung |
Fachpraktiker/-in für Industriemechanik |
Fachpraktiker/-in Küche |
Fachpraktiker/-in für Lagerlogistik |
Fachpraktiker/-in Metalltechnik |
Fachpraktiker/-in im Verkauf |
Fachpraktiker/-in für Zerspanungsmechanik |