Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ermöglicht ein Verfahren, mit dem der Prozess der Fachkräfteeinwanderung beschleunigt werden kann. Unternehmen können es bei der zuständigen Ausländerbehörde  beantragen.
Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der deutsche Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf ein „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ stellen. Das Verfahren ist möglich für Fachkräfte, die zu Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Anerkennungszwecken einreisen möchten. Beim Bundesinnenministerium finden Sie eine Mustervereinbarung mit einer Übersicht über alle notwendigen Unterlagen im Anhang und eine Mustervollmacht.
Die zuständige Ausländerbehörde übernimmt dabei die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft (inkl. Familiennachzug), – soweit erforderlich – das Betreiben des Anerkennungsverfahrens und das Einholen der Zustimmung der BA sowie die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen und die Vorabzustimmung zum Visum. Sie ist der zentrale Ansprechpartner des Arbeitgebers.
Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden (Anerkennungsverfahren: zwei Monate, Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit: eine Woche, Visumverfahren: sechs Wochen), so dass die Zeitspanne vom Einreichen der vollständigen Unterlagen für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation bis zur Entscheidung über den Visumantrag i. d. R. vier Monate nicht übersteigen soll.
Das Verfahren kostet 411 Euro je Fachkraft, die der Arbeitgeber zahlt. Hinzu kommt für die ausländische Fachkraft eine Visumgebühr sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation.
Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren, wie geht´ s, in 7 Schritten kurz erklärt.