Abmahngefahr: Universalschlichtungsstelle
Unternehmer, die eine an Verbraucher gerichtete Webseite unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern verwenden, müssen über die Möglichkeiten einer alternativen Streitbeilegung für Verbraucher und die Bereitschaft oder Verpflichtung, sich daran zu beteiligen, informieren. Für diejenigen Unternehmer, die sich zur Teilnahme an einer Streitschlichtung bereit erklärt haben oder die hierzu gesetzlich verpflichtet sind und bislang über die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle als zuständige Stelle informiert haben, ergibt sich folgende Änderung: Das Zentrum für Schlichtung e.V. mit Sitz in Kehl wird nun zum 1. Januar 2020 für die Dauer von 4 Jahren mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle des Bundes beliehen. Ändern Sie Ihre Informationen über die Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einer Streitschlichtung pünktlich zum 1.1.2020 entsprechend ab. Ersetzen Sie die Angabe der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle mit der Angabe zur Universalschlichtungsstelle und vermeiden Sie so mögliche Abmahnungen anderer Marktteilnehmer. Die neuen Kontaktdaten der Universalschlichtungsstelle erfahren Sie auf der Website des Zentrums für Schlichtung.
Die Erstellung und Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK Südlicher Oberrhein für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: Dezember 2019